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Smart Meter: Tipps für Verbraucher
Vergleich von Kosten und Sparpotenzial
Smart Meter können beim Energiesparen helfen
Mieter mit freier Auswahl bis Ende 2020

Smart Meter: Tipps für Verbraucher / Vergleich von Kosten und Sparpotenzial / Smart Meter können beim Energiesparen helfen / Mieter mit freier Auswahl bis Ende 2020
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Berlin (ots)

Mieter und Eigentümer können mit Smart Metern ihren Energieverbrauch und ihre CO2-Emssionen deutlich senken. Darauf weist die Kampagne "Meine Heizung kann mehr" ( www.meine-heizung.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online hin. Beim Einsatz von Smart Metern ist allerdings einiges zu beachten. Wichtig ist vor allem, die laufenden und einmaligen Kosten für ein Smart Meter zu prüfen - und mit dem persönlichen Sparpotenzial zu vergleichen.

Sparpotenzial bei Strom übersteigt Kosten für Smart Meter häufig

Ein Strom-Smart-Meter für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen im Einfamilienhaus kostet pro Jahr in der Regel maximal 60 Euro. Das Sparpotenzial liegt laut Studien im Schnitt bei 60 bis 150 Euro. Pro Haushalt können zwischen 100 und 260 kg CO2 vermieden werden.

Das persönliche Sparpotenzial beim Stromverbrauch kann allerdings auch kleiner sein. Dann rechnet sich ein Smart Meter womöglich nicht. Prüfen können Mieter und Eigentümer ihr Stromsparpotenzial zum Beispiel auf https://www.co2online.de/smart-meter. Außerdem sind zusätzliche Kosten möglich: vor allem durch einen Umbau des Zählerkastens. Das ist laut Verbraucherzentrale bei etwa einem Viertel aller Haushalte nötig.

Mit flexiblen Stromtarifen ist das Sparpotenzial von Smart Metern noch größer - vor allem für Nutzer von Wärmepumpen, Elektroautos, Stromspeichern oder anderen Geräten, die viel Strom verbrauchen. Solche Tarife sind allerdings noch vergleichsweise selten und nicht alle Smart Meter dafür geeignet.

Mieter können Smart Meter bis Ende 2020 frei wählen

Wer Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist, kann auch freiwillig ein Smart Meter einbauen lassen. Mieter können das für Strom noch bis Ende des Jahres selbst entscheiden. Danach ist es Sache des Vermieters.

Für den freiwilligen Einbau eines Smart Meters gibt es zwei Ansprechpartner:

   - Messstellenbetreiber mit Smart-Meter-Angebot oder
   - Stromanbieter mit Tarifen inklusive Smart Meter.

Allerdings gelten bei einem solchen freiwilligen Wechsel keine gesetzlichen Preisobergrenzen für Smart Meter. Für Umbauten am Zählerkasten oder andere Zusatzleistungen gelten generell keine Preisobergrenzen.

Smart Meter: Schnittstellen wichtig - auch Option für Erdgas

Bei der Auswahl eines Messstellenbetreibers oder Stromtarifs mit Smart Meter sollten Eigentümer und Mieter auch auf Schnittstellen achten. Denn nur wenige Smart Meter lassen sich bisher mit anderen Geräten wie privaten Ladesäulen für Elektroautos, Wärmepumpen oder Smart-Home-Zentralen verbinden.

Möglich ist der Einsatz von Smart Metern auch für Erdgas. Die Kosten für deren Einbau sind höher, das durchschnittliche Sparpotenzial allerdings auch. Für Wasser und Fernwärme sind Smart-Meter-Angebote für Privathaushalte dagegen noch selten.

Smart Meter selber machen

Für mehr Überblick beim Strom- oder Gasverbrauch ist ein Smart Meter nicht unbedingt nötig. Die Daten können auch auf anderen Wegen erfasst und ausgewertet werden.

   - Am einfachsten ist das Ablesen per Hand. Voraussetzung dafür ist
     ein Zugang zum Stromzähler. Apps wie der EnergieCheck von 
     co2online erleichtern das Ablesen, Speichern und Auswerten der 
     Zählerstände.
   - Für das automatische Ablesen an einem herkömmlichen oder 
     digitalen Stromzähler können Sensoren mit Übertragungseinheit 
     angebracht werden. Die Daten landen dann auf einem Display, in 
     einem Speicher oder direkt in einer Online-Anwendung. Bei nach 
     2008 installierten Gaszählern gibt es eine entsprechende 
     Schnittstelle.
   - Wer keinen Zugang zum Stromzähler hat, kann den Sicherungskasten
     nutzen: Elektriker können darin manuelle oder automatische 
     Lösungen installieren - zum Beispiel Stromkabel-Sensoren oder 
     Hutschienenzähler.
   - Für das Auswerten von Zählerständen bieten sich auch unabhängige
     Online-Portale wie das Energiesparkonto 
     ( https://www.energiesparkonto.de) an. Dort lassen sich Daten 
     importieren und Veränderungen beim Stromverbrauch sichtbar 
     machen.

Hintergrund: Pflicht für Strom-Smart-Meter

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die allgemeine Zulassung für Smart Meter erteilen. Damit greift die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Smart Metern für Strom. Sie gilt

   - für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 
     Kilowattstunden (kWh) pro Jahr,
   - für Betreiber von stromerzeugenden Anlagen wie Solaranlagen mit 
     einer Nennleistung von über 7 Kilowatt (kW)
   - für Nutzer von Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung mit 
     verringertem Netzentgelt.

Ab 2020 liegt die Entscheidung über den Einbau von digitalen Stromzählern (Smart Meter ohne Kommunikationsmodul) bei den Messstellenbetreibern, ab 2021 auch bei den Vermietern. Dann ist der Einbau zu dulden.

Hinweis für die Redaktionen:

Das Pressebild kann mit Quellenangabe (" www.co2online.de | Phil Dera") honorarfrei zur redaktionellen Berichterstattung verwendet werden. Weiteres druckfähiges Bildmaterial gibt es auf www.co2online.de/presse.

Über "Meine Heizung kann mehr" und co2online

"Meine Heizung kann mehr" ( https://www.meine-heizung.de) ist eine Kampagne der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften ist wissenschaftlicher Partner. Gemeinsam mit einem branchenübergreifenden Netzwerk - mit Partnern aus Verbänden, Wirtschaft und Fachmedien - werden Verbraucher über persönliche Effizienzpotenziale informiert und motiviert, diese zu nutzen.

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online ( https://www.co2online.de) setzt sich dafür ein, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu senken. Seit 2003 helfen die Energie- und Kommunikationsexperten privaten Haushalten, ihren Strom- und Heizenergieverbrauch zu reduzieren. Unterstützt wird co2online von der Europäischen Kommission, dem Bundesumweltministerium sowie Partnern aus Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.

Pressekontakt:

Jens Hakenes
co2online gemeinnützige GmbH
Hochkirchstr. 9
10829 Berlin
Tel.: 030 / 780 96 65 - 10
Fax: 030 / 780 96 65 - 11
E-Mail: jens.hakenes@co2online.de
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