PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Zurück zur leistungsorientierten Vergütung - Reform des Pflegebudgets notwendig
Köln (ots)
Gesundheitsministerin Nina Warken hat im FAZ-Interview auf die Kritik am Pflegebudget reagiert und eine Überprüfung des Instruments angekündigt. Zur Bilanz des Pflegebudgets erklärt Florian Reuther, Verbandsdirektor der PKV:
"Die Private Krankenversicherung begrüßt die Ankündigung von Gesundheitsministerin Nina Warken, das Pflegebudget einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Denn das Instrument setzt erhebliche finanzielle Fehlanreize und belastet die Beitragszahler massiv. Der PKV-Verband fordert deshalb eine grundlegende Neuausrichtung in der Krankenhausfinanzierung, die Anreize setzt für effizientes Wirtschaften.
Die Bilanz seit 2020 ist eindeutig - und problematisch. Seit der Einführung des Pflegebudgets ist die Anzahl des Pflegepersonals um rund 100.000 Personen gestiegen, die Zahl der behandelten Patienten um gut 2 Millionen gesunken, die Auslastung der Krankenhausbetten auf rund 70 Prozent gefallen. Parallel dazu findet eine problematische Rückverlagerung einfacher, nicht pflegetypischer Aufgaben auf examiniere Pflegefachpersonen statt, die von Pflegehilfskräften übernommen worden waren. Damit wird der Fachkräftemangel verschärft, statt ihn zu beheben. Für die Versicherten hat das unmittelbare Folgen: Die Kosten steigen, ohne dass sich die Patientenversorgung verbessert. Der Pflegedienst ist mittlerweile einer der größten Kostentreiber im stationären Bereich - seine Ausgaben sind seit 2019 sehr stark um rund 44 Prozent gestiegen, das entspricht etwa 9 Milliarden Euro.
Paradoxerweise haben wir heute mehr Pflegefachkräfte im System als je zuvor - und dennoch entstehen Engpässe, weil Fachkräfte nicht effizient eingesetzt werden: Das belastet das Personal unnötig und gefährden die Versorgungsqualität. Eine Reform des Krankenhaussektors ist notwendig und wird von der Privaten Krankenversicherung unterstützt. Dazu gehört auch ein Ende der unbegrenzten Weitergabe aller Lohnkosten an die Versicherten und Beitragszahler.
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