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Lovells Veranstaltung: Prozessrisiken in einem globalen Markt - Aktuelle Aspekte der US-amerikanischen Discovery

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Frankfurt/Main (ots)

Lovells, eine der weltweit führenden Kanzleien auf dem Gebiet der
internationalen Prozessführung, veranstaltet gemeinsam mit der
Association of Corporate Counsel Europe am 31. Oktober (München) und
1. November (Frankfurt) eine Vortragsveranstaltung zum Thema
"Internationale Prozessführung".
Deutsche Unternehmen sehen sich schon seit einigen Jahren vermehrt
der Gefahr ausgesetzt, in einen Rechtsstreit vor US-amerikanischen
Gerichten verwickelt zu werden; "minimale Kontakte" des deutschen
Unternehmens zum US-amerikanischen Forum reichen häufig schon aus, um
die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte zu begründen. Neben sehr
hohen Prozesskosten, dem amerikanischen Institut der class action und
des jury trial sowie dem Risiko einer Verurteilung zu extrem hohen
Schadensersatzzahlungen (punitive damages), muss für deutsche
Unternehmen das mit deutschem Recht unvereinbare
Beweiserhebungsverfahren, die so genannte pretrial discovery im Fokus
für die Bewertung von Prozessrisiken in den USA stehen. Bei diesem
Beweiserhebungsverfahren können Verfahrensbeteiligte und Dritte (1)
zur Vorlage von Dokumenten und Urkunden (production of documents),
(2) zur mündlichen oder schriftlichen Vernehmung im Kreuzverhör
(deposition) oder (3) zur Beantwortung umfangreicher und komplexer
Fragelisten (written interrogatories) verpflichtet werden.
Im Rahmen einer Panel-Diskussion werden die von
Discovery-Maßnahmen ausgehenden Risiken für deutsche Unternehmen,
mögliche Präventionsmaßnahmen sowie konkrete Verteidigungsmittel
beispielsweise aus Datenschutzrecht während der Veranstaltung
dargestellt und erläutert.
An Hand von praktischen Fallbeispielen sowie aktueller
Rechtsprechung und Gesetzgebung in den USA wie etwa zum Thema
"electronic discovery", diskutieren Wissenschaftler und Rechtsanwälte
aus den USA und Deutschland über das Verfahren, die Instrumente sowie
insbesondere die Möglichkeiten, wie sich deutsche Unternehmen gegen
Discovery-Maßnahmen zur Wehr setzen können. Dr. Detlef Haß, Partner
der Kanzlei Lovells in München, weist darauf hin, dass die fehlende
Mitwirkung eines Prozessbeteiligten am Discovery Verfahren äußerst
negative Folgen auf den Ausgang des US-Prozesses haben kann; dies
müsse bei der Vorbereitung auf eines solches Verfahren daher
unbedingt berücksichtigt werden.
Das Panel wird zudem die wachsende Bedeutung von Section 1782 des
United States Code (U.S.C.) für Verfahren vor deutschen Gerichten
erörtern. Das US amerikanische Bundesrecht erlaubt die Durchführung
von Discovery auf Antrag eines ausländischen Gerichts oder einer
"interessierten Person" - etwa des Klägers - nämlich auch dann, wenn
das Hauptverfahren außerhalb der USA geführt wird, sich aber
Beweismittel in den USA befinden. Befinden sich Unterlagen oder
Informationen im Besitz einer Person oder eines Unternehmens in den
USA und können diese Informationen hilfreich für ein deutsches
Verfahren sein, werden Kläger in Zukunft verstärkt Verfahren nach
Section 1782 U.S.C. anstrengen, meint Dr. Marc Zimmerling, Partner
der Kanzlei Lovells in Frankfurt. Erörtert wird, ob sich deutsche
Unternehmen gegen die Anordnung eines solchen Beweisverfahrens
verteidigen können und ob Anträge nach Section 1782 U.S.C auch im
Zusammenhang mit Schiedsverfahren gestellt werden dürfen.
Thema der Veranstaltung ist überdies die Frage, ob und wenn ja
unter welchen Voraussetzungen, Kläger die in einem amerikanischen
Discovery Verfahren gewonnenen Erkenntnisse in Prozessen vor
deutschen Gerichten verwerten dürfen. Dies schließt die
rechtspolitische Frage ein, ob die mit deutschem Recht unvereinbaren
Beweisermittlungsmethoden nicht die Souveränität Deutschlands
verletzen.
Referenten:
Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M. (Universität München) ist
Rechtsprofessorin an der Ludwig-Maximilian-Universität München und
leitet dort das Institut für Internationales Recht
(Rechtsvergleichung). Sie lehrt und schreibt im Fachbereich
Rechtsvergleichung und ist auf internationales, europäisches und
vergleichendes Zivilprozessrecht spezialisiert. Prof. Dr.
Coester-Waltjen lehrte bereits an der Universität New York, der
Universität Texas in Austin, an der Universität Oxford sowie an
verschiedenen Universitäten im Fernen Osten.
Prof. Dr. Werner F. Ebke ist Rechtsprofessor an der Universität
Heidelberg und leitet dort das Institut für Deutsches und
Europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Er ist Mitglied der
New Yorker Rechtsanwaltskammer. Darüber hinaus war er als Special
Consultant für das Generalsekretariat der Vereinten Nationen sowie
als Schiedsmann für die Internationale Handelskammer, die American
Arbitration Association sowie für die Deutsche Institution für
Schiedsgerichtsbarkeit tätig.
Marc Gottridge ist Partner im New Yorker Büro von Lovells. Seit
mehr als 20 Jahren verteidigt er bedeutende Unternehmen und globale
Finanzunternehmen in allen Prozessführungsfragen, einschließlich
Handelsstreitigkeiten, Insolvenzen, Verteidigung von Sammelklagen,
Wirtschaftskriminalität und aufsichtsbehördlichen Angelegenheiten.
Dr. Detlef Haß, Partner im Münchener Lovells Büro, ist Leiter der
deutschen Litigation Praxis. Sein Spezialgebiet ist
grenzüberschreitende Prozessführung für international tätige Banken
und Unternehmen. Darüber hinaus verfügt Dr. Haß über umfangreiche
Erfahrung in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenzrecht,
Betrug- und Vermögens-Aufdeckung, Bankrecht sowie bei
Wirtschaftsprozessen.
Prof. Peter Murray ist Edward R. Johnston Jura-Dozent und Robert
Braucher Gastprofessor an der Harvard Universität. Er lehrt und
schreibt in den Fachbereichen Vergleichendes Zivilprozessrecht der
USA und Europas, Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit,
Effizienz und Fairness in der Zivilgerichtsbarkeit, insbesondere
hierbei die Rolle von Jury-Prozessen, sowie Gutachten und Beweis von
Tatsachen. 1998 war Peter Murray als Fulbright Senior Gastprofessor
an der Universität Freiburg tätig. Er ist Co-Autor des Buches "German
Civil Justice", dem maßgeblichen englischsprachigen Kommentar zur
Deutschen Zivilgerichtsbarkeit und schrieb Bücher und Artikel über
Beweisverfahren, die Anwaltstätigkeit in Gerichtsverfahren,
Rechtsvergleichung sowie die juristische Ausbildung.
Edward Schorr, Partner im New Yorker Lovells Büro, verfügt über
eine mehr als 20-jährige Erfahrung im Bereich Prozessführung und
Schiedsgerichtsbarkeit.
Dr. Marc Zimmerling ist Partner der Dispute Resolution Praxis bei
Lovells und leitet das Frankfurter Litigation-Team. Als erfahrener
Prozessanwalt war er bereits für zahlreiche bedeutende internationale
Unternehmen in Prozessstreitigkeiten tätig. Darüber hinaus verfügt
Dr. Zimmerling über umfassende Erfahrung in den Bereichen
Berufshaftpflicht sowie Managerhaftung. So war er für führende
Wirtschaftsprüfungsunternehmen bei einigen der größten deutschen
Haftungsprozesse tätig.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Christian Seidenabel
PR Manager Germany
Lovells
Untermainanlage 1 - D-60329 Frankfurt am Main 
Email:  christian.seidenabel@lovells.com
Tel.: +49 (0) 69 962 36- 636 
Fax:  +49 (0) 69 962 36-100
Mobil: +49 (0) 175 93 19 283

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