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WAZ: Ein bisschen mehr Lebensnähe bitte - Kommentar von Sven Frohwein

Essen (ots)

Noch immer ist die Rechtsprechung deutscher Gerichte Lichtjahre entfernt von der Lebenswirklichkeit junger Menschen - zumindest beim Thema Internet. Das BGH-Urteil macht da eine Ausnahme. Inhaber des Internet-Anschlusses haften nicht für illegale Netz-Aktivitäten von Familienangehörigen, schon gar nicht, wenn diese 18 Jahre oder älter sind. Erziehungsberechtigte müssen den volljährigen Nachwuchs auch nicht über illegale Aktivitäten im Internet belehren.

Der Fall Redtube aber zeigt, was passiert, wenn Richter wenig Ahnung von der Materie haben: Nutzer des Pornografie-Angebots waren abgemahnt worden, weil sie sich Filme auf der Webseite angeschaut haben sollen. Die Abmahn-Anwälte argumentierten, dabei seien Urheberrechte verletzt worden. Weil die Gerichte das Herunterladen mit dem Schauen von Filmen verwechselt hatten, waren Nutzerdaten freigegeben worden.

Die Richter haben längst Fehler eingeräumt. Ein Urteil, ob das Schauen von möglicherweise illegal eingestellten Filmen einen Rechtsverstoß darstellt, steht aber noch aus. Bleibt zu hoffen, dass die Richter mehr Sorgfalt walten lassen - und ebenso viel Lebensnähe beweisen wie die BGH-Kollegen.

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