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WAZ: Urteil mit Folgen. Kommentar von Thomas Wels

Essen (ots)

Wenn auch noch keine Begründung für den arbeitnehmerfreundlichen Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Altersdiskriminierung vorliegt, so scheint doch klar: Unternehmen müssen künftig auch bei ihren Chefs das Verbot der Altersdiskriminierung besser berücksichtigen als bisher. Und das ist gut so. Schließlich sind Geschäftsführer oder Vorstände wie andere Menschen auch im Alter länger fit. Wenn das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre steigt, passen strikte interne Altersgrenzen fürs Führungspersonal nicht in die Zeit.

Das BGH-Urteil bezieht sich zwar auf einen speziellen Fall. Auch wäre der Rechtsstreit wohl anders ausgefallen, wenn der Arbeitgeber die unterbliebene Vertragsverlängerung des Klägers nicht mit dessen Alter begründet hätte. Die Juristen in den großen Konzernen dürfte das Urteil dennoch beschäftigen. Viele Großunternehmen <br/>haben eine interne, mehr oder weniger rigide Altersgrenze für Führungsleute. Für diese steht eine Überarbeitung an. Zumal der Europäische Gerichtshof jüngst als Diskriminierung wertete, dass die Lufthansa Piloten mit 60 in den Ruhestand schickte.

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