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WAZ: Ein Wahlrecht von gestern - Kommentar von Theo Schumacher

Essen (ots)

Die NRW-Bürger haben am 9. Mai die Wahl, die
Steuerzahler danach nicht mehr: Sie müssen zahlen.
Wenn sich Prognosen bewahrheiten, die noch in den Schubladen des 
Landtags schmoren, wird sich der politische Normalverbraucher sein 
Parlament in Düsseldorf noch eine Stange Geld mehr kosten lassen 
müssen. Mit anderen Worten: Die Volksvertretung hält sich selbst 
nicht an den Sparkurs, den sie dem Volk verordnet.
Das zeigt, wie kurzsichtig die Wahlkreisreform war, die eigentlich 
ein erneutes Aufblähen des Parlaments verhindern sollte. Zwar wurde 
mit dem Neuzuschnitt der Wahlkreise die Zahl der Mandate bei der 
Landtagswahl vor fünf Jahren deutlich auf 187 abgespeckt. Aber wenn 
es diesmal ganz dumm läuft, könnte im Mai der Rekord von 239 Sitzen 
aus dem Wahljahr 1990 gebrochen werden.
Der neue Landtag wird deshalb nicht umhin kommen, das Wahlrecht noch 
einmal anzupacken. Ohnehin ist die Berechnungsmethode von Überhang- 
und Ausgleichsmandaten für viele Wähler nur schwer durchschaubar. 
Wenn ein verändertes Parteiengefüge mit der Linken als fünfter Kraft 
und die Schwindsucht der Volksparteien schon genügen, um zusätzliche 
Abgeordnetensitze als Dutzendware zu produzieren, taugt das heutige 
System nicht mehr. Weil es von gestern ist.

Pressekontakt:

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Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de

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