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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Verfassungsgerichts zu Absprachen in Strafprozessen

Frankfurt/Oder (ots)

Einige Sätze des Karlsruher Urteils haben es in sich; wenn etwa festgestellt wird, dass sich die gerichtliche Praxis "in erheblichem Umfang" über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzt und Richter und Staatsanwälte ermahnt werden, sich künftig stärker an Recht und Gesetz zu halten, da ansonsten ein verfassungswidriger Zustand drohe. Das ist - ohne Wenn und Aber - starker Tobak. Karlsruhe schüttet nun aber das Kind nicht mit dem Bade aus. Tatsächlich gibt es gute Gründe dafür, in einem Prozess nicht jedes Details in extenso auszuleuchten, Aufwand und Ertrag im Blick zu behalten, wie überhaupt menschliches Augenmaß auch im Gericht zu wahren. Aber - und das ist die Maßgabe der Verfassungsrichter - bei voller Transparenz, sprich: Dokumentation von Absprachen und Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz.

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