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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

"Tötung auf Verlangen widerspricht biblischem Tötungsverbot"
Hermann Barth zur Ethik des Helfens und Heilens

Hannover (ots)

Die Forderung, Tötung auf Verlangen oder, im Fall
von schwer behinderten Kleinkindern oder schwer Dementen, sogar die 
Tötung ohne Einwilligung zuzulassen, ist nach Auffassung des 
Vizepräsidenten des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in 
Deutschland (EKD), Hermann Barth, unvereinbar mit dem biblischen 
Gebot "Du sollst nicht töten". In einem Vortrag beim Evangelischen 
Forum Mannheim am Donnerstag, den 29. September, erklärte Barth, 
organisierte Beihilfe zur Selbsttötung, wie sie die Schweizer 
Organisation "Dignitas" anbiete, sei im Blick auf die wünschenswerte 
Sterbebegleitung das falsche Signal. "Wir brauchen mehr 
Palliativmedizin und Hospizdienste, nicht die Werbung für den 
schnellen Weg zur Selbsttötung."
In seinem Eröffnungsvortrag zur Veranstaltungsreihe "Menschenwürde
und medizinischer Fortschritt - Impulse zur Orientierung" beleuchtete
Barth das Verhältnis von medizinischen Möglichkeiten und ethischen 
Grenzen. Menschen seien ethisch zum Helfen und Heilen verpflichtet, 
so Barth. Allerdings seien nicht alle Möglichkeiten des Helfens und 
Heilens ethisch vertretbar. "Der Zweck heiligt niemals die Mittel." 
Helfen und Heilen könnten nicht um jeden Preis geschehen, erläuterte 
der designierte Präsident des EKD-Kirchenamtes. Als Beispiel nannte 
er das Verbot des Organhandels oder Eingriffe in das menschliche 
Erbgut. Je nach Handlungsebene müssten ethische Überzeugungen 
spezifische Konsequenzen haben.
Forderungen aus der Politik nach einer "Forschung ohne Fesseln" 
wies Barth als gefährliche Losung zurück. "Wie alles menschliche 
Handeln so muss es sich auch die Forschung gefallen lassen, dass ihr 
Grenzen gesetzt werden." Es sei nicht zuletzt ihre ureigenste 
Aufgabe, sich selbst Grenzen zu setzen. "Denn nicht alles, was der 
Mensch tun kann, ist ihm ethisch auch erlaubt."
Das Tötungsverbot sei einer der wichtigsten, "vielleicht der 
grundlegendste ethische und rechtliche Orientierungspunkt für den 
Umgang mit menschlichem Leben". Im Blick auf die aktuelle bioethische
Debatte im Bereich der Stammzellforschung, des sogenannten 
therapeutischen Klonens oder der Präimplantationsdiagnostik stelle 
sich als entscheidende Frage, ob sich das Gebot "Du sollst nicht 
töten" allein auf den geborenen Menschen beziehe oder ob es die 
vorgeburtliche Phase einschließe und letztlich auch den menschlichen 
Embryo schütze. Barth stellte fest: "Der menschliche Embryo hat nach 
meiner Überzeugung den Status eines embryonalen Menschen". Würde- und
Menschenschutz, wie ihn die Verfassung gewährleiste, gelte auch für 
ihn. Der Embryo dürfe "aus diesem Schutzbereich nicht herausdefiniert
werden." Wer diese Position teile, könne "keinem Forschungsvorhaben 
zustimmen, das auf den Verbrauch menschlicher Embryonen angewiesen 
ist."
Dabei bleibe aber das Dilemma bestehen, wie sich Tötungsverbot und
das ethische Gebot des Helfens und Heilens zueinander verhalten. 
"Ehrlich mit dem Dilemma zwischen dem Tötungsverbot und dem ethischen
Gebot des Helfens umzugehen würde der bioethischen Debatte in 
Deutschland gut tun. Das bedeutet nicht, auf einen klaren eigenen 
Standpunkt zu verzichten. Aber es bedeutet, sich der ungelösten 
Dilemmata bewusst zu sein und unterschiedliche Lösungen, jedenfalls 
einstweilen, nebeneinander stehen zu lassen."
Hannover, 29. September 2005
Pressestelle der EKD
Silke Fauzi
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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