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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Zum Antifoltertag am 26. Juni 2005:
Huber: "Mechanismen zur Verhinderung von Folter stärken"
EKD für die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention

Hannover (ots)

Die Einhaltung des Verbots der Folter muss
weltweit besser kontrolliert und präventive Mechanismen zur
Verhinderung von Folter müssen gestärkt werden. Dies hat der
Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
Bischof Wolfgang Huber, anlässlich des internationalen Tages zur
Bekämpfung der Folter am 26. Juni betont. Die Achtung der
Menschenrechte ist der konkrete Ausdruck für die Unantastbarkeit der
Würde jedes einzelnen Menschen. Wer die Menschenrechte des anderen
achte, könne und dürfe keine Foltermethoden anwenden. Auch
vermeintlich hochrangige Ziele dürften nicht zur Rechtfertigung der
Folter herangezogen werden, denn dadurch werde unweigerlich der
Schutz der Menschenwürde ausgehöhlt. Sie aber müsse nach christlichem
Verständnis für alle Menschen in gleicher Weise gelten, so der
Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Huber.
Gegenwärtig werden Menschen in über 130 Ländern gefoltert und
misshandelt. „Für die internationale Rechtsgemeinschaft besteht
deshalb dringender Handlungsbedarf,“ erklärt Wolfgang Huber.
Ergänzend zur "UN-Konvention gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" wurde von
der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) bereits im
Dezember 2002 ein Fakultativprotokoll verabschiedet. Darin ist die
Einrichtung eines UN-Gremiums vorgesehen, das aus internationalen
Expertinnen und Experten zusammengesetzt sein soll. Die Mitglieder
dieses Gremiums sollen jederzeit unangekündigt Orte aufsuchen können,
an denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden. Außerdem sollen
nationale Gremien mit entsprechenden Kompetenzen eingerichtet werden.
Dieses Protokoll tritt in Kraft, wenn es von 20 Staaten ratifiziert
worden ist. Zwar haben 36 Staaten das Protokoll unterzeichnet., aber
nur neun haben es ratifiziert. Obwohl sich Deutschland nachdrücklich
für das Zustandekommen des Zusatzprotokolls eingesetzt hatte, ist es
bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert. Der Ratsvorsitzende
fordert die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer, in
deren Zuständigkeit die konkreten Haftbedingungen vor Ort gehören,
für einen möglichst schnellen Beitritt zum Zusatzprotokoll zu sorgen.
Für einen Rechtsstaat gibt es keine Alternative zur ausnahmslosen
Einhaltung des Folterverbots. Wie wichtig Kontrollen sind, zeigt
sich seit dreieinhalb Jahren hinsichtlich des US-Gefangenenlagers
Guantanamo auf Kuba. Zwar habe die amerikanische Regierung
versichert, dass alle Vorwürfe von Misshandlungen untersucht werden.
Trotzdem sind auch nach Besuchen durch Delegationen des
Internationalen Roten Kreuzes Zweifel geblieben,
wie die 540 Gefangenen aus 40 Ländern behandelt werden. Eine
internationale Überwachung müsste – nicht nur an diesem Ort – die
Praxis überprüfen und individuelle Beschwerden bearbeiten,
vergleichbar dem Anti-Folter-Ausschuss des Europarates. Er besucht
Haftanstalten und andere Orte, in denen Menschen gegen ihren Willen
festgehalten werden.
Gerade in der Frage des Folterverbots, so der Ratsvorsitzende der
EKD, klaffen nach wie vor Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Der
Dank der EKD gelte ausdrücklich dem Einsatz von nichtstaatlichen
Menschenrechtsorganisationen, die wichtige Fortschritte im Kampf
gegen die Folter erreicht haben.
Hannover/Berlin, 21. Juni 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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