Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) mehr verpassen.

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Zusatzbezeichnung Homöopathie - rein oder raus aus der Weiterbildungsordnung?

München/Hof (ots)

Auf der Agenda des 80. Bayerischen Ärztetags, der vom 15. bis 17. Oktober in Hof stattfindet, steht unter anderem die Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns auf der Grundlage der Beschlüsse des 121. Deutschen Ärztetags 2018. Konkret geht es dabei auch um den Verbleib der Zusatzbezeichnung Homöopathie in der ärztlichen Bildungsordnung. "Die Diskussionen um den Beibehalt bzw. den Wegfall der Zusatzweiterbildung Homöopathie in der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns laufen bereits seit einiger Zeit - nicht nur in Bayern, sondern auch bundesweit", sagt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Vorfeld der Tagung. In Deutschland haben einige Landesärztekammern diese Zusatzbezeichnung gestrichen, andere haben sie jedoch erhalten. Die Homöopathie sei so beliebt wie umstritten. "Medizinische Irrelevanz" oder "ärztliche Behandlungsoption" lauteten die gegensätzlichen Positionen. Im Kern gehe es beiden Lagern um die Evidenz.

Die Delegiertenversammlung der BLÄK wird voraussichtlich in Hof am 80. Bayerischen Ärztetag eine neue Weiterbildungsordnung (WO) beschließen - mit oder ohne die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie. In der Septemberausgabe 2021 des Bayerischen Ärzteblatts wurden zu diesem Thema ein Pro- und ein Contra-Plädoyer veröffentlicht. "Ich gehe davon aus, dass der Souverän, nach eingehender Diskussion und Beratung, die richtigen Beschlüsse und Entscheidungen treffen wird", ist Bayers Ärztechef überzeugt.

Pressekontakt:

Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de

Original-Content von: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Weitere Storys: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
  • 15.10.2021 – 11:00

    Krankenhäuser sollten geltende Tarifverträge einhalten

    München/Hof (ots) - "Ein Teil der Krankenhäuser in Bayern hält sich nicht an geltendes Tarifrecht. Dies bringt die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte bis an die Belastungsgrenze. Ich appelliere deshalb an die Kliniken, sich an rechtsgültig geschlossene Tarifverträge zu halten", erklärt Dr. Andreas Botzlar, 1. Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Bereits vor der Corona-Krise sei der ...