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Wenn das Bausparen in der Familie bleibt - So lassen sich Bausparverträge übertragen

Bonn (ots)

Viele kennen die Situation: Zum 18. Geburtstag gibt es von den
Eltern einen Bausparvertrag, in den lange Zeit Geld fließt.
Irgendwann ist der Vertrag fällig - doch der Gedanke an die eigenen
vier Wände ist noch fern. Dafür will vielleicht der ältere Bruder
gerade ein Haus kaufen - könnte der nicht stattdessen von den
günstigen Zinskonditionen profitieren?
Er könnte: Denn ein Bausparvertrag kann jederzeit mit allen
Rechten und Pflichten auf einen Angehörigen übertragen werden. Dabei
ist der Begriff "Angehöriger" per Gesetz streng definiert: Demnach
sind Angehörige Ehegatten und Verwandte und Verschwägerte in gerader
Linie (das heißt Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder),
Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und
Geschwister der Ehegatten (Schwager, Schwägerin), Geschwister der
Eltern (Onkel, Tante), Pflegeeltern, Pflegekinder, aber auch
Verlobte.
Wer seinen Bausparvertrag auf einen Angehörigen übertragen will,
sollte beachten: Die Bewertungszahl bleibt dabei in vollem Umfang
erhalten. Die Bewertungszahl eines Vertrages drückt aus, wie lange
und welche Summe der Bausparer im Verhältnis zur Bausparsumme gespart
hat. Ist die für die Zuteilung erforderliche Bewertungszahl erreicht,
kann der Bausparvertrag ausgezahlt werden.
Tipp: Auch die staatlichen Bauspar-Prämien bleiben bei einer
Übertragung innerhalb der Bindungsfrist in der Regel erhalten.
Voraussetzung: Der Bausparvertrag muss auch von seinem neuen Besitzer
für "wohnwirtschaftliche Zwecke" verwendet werden.
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
April 2005 (1)
Dieser Tipp erscheint alle 14 Tage
Quelle: Verband der PSD Banken e.V. (www.psd-bank.de)
Verantwortlich:
Stefan Laut
Verband der PSD Banken e.V. 
Dreizehnmorgenweg 36 
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 95904-0                      
www.psd-bank.de

Pressekontakt:

BrunoMedia Communication GmbH
Bonner Strasse 328
50968 Köln
Tel.: 0221/34 80 38 11
Email: psd@brunomedia.de

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