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Stationsapotheker in Niedersachsen: Ein Meilenstein für die Patientensicherheit

Stationsapotheker in Niedersachsen: Ein Meilenstein für die Patientensicherheit
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Berlin (ots)

Regulatorische Ansätze zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus auf Bundes- und Landesebene gibt es viele. Doch obwohl nationale Daten zu den Risiken und Problemen in der stationären Arzneimitteltherapie vorliegen, geht es bei deren Eliminierung sehr zögerlich vorwärts. Dabei ist die Lösung bekannt: der geschlossene Medikationsprozess (closed loop medication management). Dieser besteht aus vier aufeinander aufbauenden Elementen

- der elektronischen Arzneimittelverordnung durch Ärzte, 
- dem Medikationsmanagement durch Stationsapotheker, 
- einer patientenindividuellen Arzneimittellogistik durch die 
  Krankenhausapotheke, 
- der Verabreichung und Dokumentation der Arzneimittelgabe durch 
  Pflegekräfte

Einen Meilenstein mit Strahlkraft in diesem Sinne hat nun am Vormittag des 24. Oktobers 2018 der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen gesetzt. Im neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) wird erstmals in einem deutschen Bundesland die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern gefordert. Im langen und zähen Gesetzgebungsverfahren war immer wieder der breite politische Wille spürbar, die Arzneimitteltherapiesicherheit nachhaltig erhöhen zu wollen. Das ist gelungen. Respekt vor diesen weitsichtigen Abgeordneten!

Dabei war der Grund zur Änderung des NKHG mehr als bedrückend - eine Mordserie bisher ungekannten Ausmaßes in niedersächsischen Krankenhäusern, bei dem Arzneimittel den Tod brachten. Der daraufhin einberufene Sonderausschuss des Landtages hat die Situation um die Arzneimitteltherapiesicherheit in Niedersachsen ernsthaft und weitsichtig eruiert. Er ist nicht bei der Verhinderung ähnlich gelagerter Straftaten stehengeblieben. Die Einführung des Stationsapothekers kann kriminelle Machenschaften erschweren helfen, vor allem aber kommt er allen Patientinnen und Patienten zugute, die im Krankenhaus auf eine wirksame und sichere Arzneimitteltherapie vertrauen.

Der Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker - ADKA e. V. - begrüßt die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern in Niedersachsen vollumfänglich, wird diesen Prozess in den kommenden drei Jahren aktiv begleiten, mit eigenen Maßnahmen unterstützen und das NKHG zum Anlass nehmen, seine Bemühungen zur Etablierung von Stationsapothekern als wichtigem Element des geschlossenen Medikationsprozesses auf Bundesebene zu intensivieren. Rückenwind kommt aus Niedersachsen!

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V.) vertritt die Interessen von mehr als 2200 Deutschen Krankenhausapothekern. Er ist zugleich Berufsverband und wissenschaftliche Fachgesellschaft. Im Fokus der Verbandsarbeit steht es, den bestmöglichen Nutzen der Arzneimitteltherapie für die Klinikpatienten in deutschen Krankenhäusern, zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, eine größtmögliche Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ebenso wie eine sehr hohe Arzneimittel- und Arzneimitteltherapiesicherheit zu erzielen.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Frank Dörje, praesident@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax - 8753

Original-Content von: ADKA Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker, übermittelt durch news aktuell

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