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DStGB Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg zu den Unterkunftskosten und zum Bildungspaket

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem Beschluss der Bundesregierung zu den Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Bund wird seine Beteiligungsquote für das Jahr 2011 um 1,5 Prozent auf 25,1 Prozent erhöhen. Bei geschätzten Gesamtausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 14,3 Mrd. Euro 2011 wird der Bund damit 3,6 Mrd. Euro übernehmen, 200 Mio. Euro mehr als 2010. Das reicht aber nicht aus. Wir brauchen endlich eine Änderung der Anpassungsformel und deren Ankopplung an die tatsächlichen Ausgaben. Es kann nicht sein, dass in Anwendung der Formel trotz steigender Wohnkosten der Anteil des Bundes an diesen Ausgaben sinkt. 2010 wird der Bund "nur" 3, 3 Mrd. Euro zahlen, was einer Quote von 23,6 Prozent entspricht. Notwendig wären allein im Jahr 2010 35,8 Prozent oder 5 Mrd. Euro. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung müsste sich der Bund für das Jahr 2011 sogar mit 37 Prozent beteiligen. Denn im kommenden Jahr zeichnen sich bereits neue zusätzliche Belastungen der Kommunen ab. Das gilt zum Beispiel für den Wegfall der Heizkostenkomponente beim Wohngeld und die Streichung des Wohngeldes für Kinder.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem Bildungspaket für Hartz IV Kinder einen wichtigen Baustein, um die Bildungschancen dieser Kinder zu verbessern. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung ihre Kompetenzen einbinden können. Dort liegt das Sachwissen über die Umstände und Strukturen vor Ort und die Kenntnisse über Schulen, Sportvereinen, kulturelle Einrichtungen wie Musikschulen und anderen kommunale Angebote. Die Jobcenter sollten die notwendigen Leistungen bei den Kommunen "einkaufen" und könnten die Durchführung dann weitgehend den Kommunen überlassen. Damit würden Parallelstrukturen vermieden und der Verwaltungsaufwand minimiert. Ein wichtiger Baustein des Bildungspaketes muss auch der individuelle Förderunterricht (Nachhilfe) sein. Seit Jahrzehnten fördern Eltern ihre Kinder durch Nachhilfeunterricht, weil sie selbst oftmals nicht in der Lage sind, die entsprechende Hilfe zu leisten. Es ist ein Gebot der Chancengerechtigkeit, dass alle Kinder in gewissem Rahmen diese Möglichkeiten erhalten. Das entbindet nicht die Schulen, soviel Förderung wie möglich für jeden Einzelnen umzusetzen, sondern ist lediglich ein ergänzendes Modul.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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