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Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern angelt Urlauber mit "Touristen-Fischereischein"

Rostock (ots)

Rechtzeitig zur touristischen Hauptsaison
ermöglicht Mecklenburg-Vorpommern als wasserreichstes Bundesland
seinen Gästen den Erwerb eines so genannten
"Touristen-Fischereischeins". Dieser wird ab dem 1. Juli in rd. 160
Ausgabestellen landesweit erhältlich sein, einschließlich
Fischereiabgabe 20 Euro kosten und für einen zusammenhängenden
Zeitraum von vier Wochen gelten. Der Erwerber erhält mit dem
öffentlich-rechtlichen Dokument eine Informationsbroschüre, die über
Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und
Umgang mit gefangenen Fischen informiert.
Dazu die Präsidentin des Tourismusverbandes
Mecklenburg-Vorpommern, Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider, die
den Schein heute gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Till Backhaus
und Landesangelverbandspräsident Hans-Jürgen Hennig in Krakow am See
vorstellte: "Für uns als Tourismusverband ist der
Touristen-Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern so folgerichtig
wie das Hausboot-Fahren ohne Führerschein. Wir haben damit
vernünftigerweise eine bürokratische Hürde zum Vorteil unserer Gäste
aus dem Weg geschafft, und wir ermöglichen so den Aufbau eines neuen
Marktsegmentes in dem breiten touristischen Angebot unseres Landes.
Gerade unsere enge Kooperation mit dem Anglerverband wird dabei dafür
sorgen, dass die Urlauber fachgerecht an das Angeln in unseren
Gewässern herangeführt werden."
In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,5 Mio. aktive
Petrijünger, von denen aber nur rd. 900 000 in den beiden großen
Anglerverbänden VDSF (Verband Deutscher Sportfischer) und DAV
(Deutscher Anglerverband) organisiert sind. Allein für speziellen
Anglerbedarf erzielt der Fachhandel über Versand und etwa 2 200
Geschäfte in Deutschland jährlich zwischen 300 und 450 Mio. Euro
Umsatz; hinzu kommen Umsätze der Touristikbranche für Sonderreisen,
Urlaubsangebote und familienfreundliche Pakete unter Einbeziehung
anglerischer Offerten.
Fischereischeinrecht ist in Deutschland Angelegenheit der
Bundesländer. Neben Österreich sind die deutschen Bundesländer mit
Ausnahme Niedersachsens die einzigsten Regionen Europas, wo für die
Ausübung des Angelns bislang ein im Ergebnis einer Sachkundeprüfung
erteilter Fischereischein erforderlich ist. Ausnahmeregelungen von
dieser Fischereischeinpflicht gibt es aber auch schon seit Jahren in
Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen zu dem Thema Angeln findet man unter
www.angeln-in-mv.de bzw. auf den Seiten des Tourismusverbandes unter
www.auf-nach-mv.de. Ein Verzeichnis mit den Ausgabestellen wird dort
in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Pressekontakt Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern: 
René Hingst
fon 0381/4030 610
fax 0381/4030 555 
presse@auf-nach-mv.de

Original-Content von: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell

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