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Axel Springer Auto Verlag erwirkt Grundsatzurteil beim Bundesgerichtshof

Hamburg/Schwabach (ots)

Die Nutzung des Begriffs "Offroad" als
Namensbestandteil ist grundsätzlich erlaubt
Der Axel Springer Auto Verlag hat vor dem Bundesgerichthof (BGH) 
einen Sieg errungen. 2003 hatte das Unternehmen die Zeitschrift 
"Automobil Test" mit dem Untertitel "Automobil extra - Offroad" auf 
den Markt gebracht. Dagegen hatte der Offroad Verlag, der die 
Zeitschrift "Offroad" seit 1978 herausgibt, geklagt. Das oberste 
deutsche Gericht hat nun rechtskräftig festgestellt, dass der 
Titelbestandteil "Offroad" seinerzeit zu Recht benutzt wurde und 
damit der Axel Springer Auto Verlag weder zur Unterlassung noch zum 
Schadensersatz verpflichtet ist. (AZ: IZR 44/07)
Der Offroad Verlag sah in der damaligen Gestaltung einen Verstoß 
gegen die eigenen Marken- und Titelrechte. Er klagte 2005 auf 
Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzfeststellung. Das 
Landgericht Hamburg hatte seinerzeit die Klage abgewiesen. Nach 
Berufung der Gegenseite hatte das Hanseatische Oberlandesgericht 
(OLG) die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Daraufhin landete
der Fall beim BGH, der jetzt letztinstanzlich dem Axel Springer Auto 
Verlag Recht gegeben hat.
David Löffler, Geschäftsführer Axel Springer Auto Verlag: "Wir 
freuen uns, dass die letzte gerichtliche Instanz unseren Standpunkt 
teilt und ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt hat. Wie bereits
in unserem Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest um den Anspruch 
auf das Wort 'Test' im März 2009 wurde nun wiederholt klargestellt, 
dass Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht monopolisiert werden
können."

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
Tobias.froehlich@axelspringer.de

Original-Content von: AUTO BILD, übermittelt durch news aktuell

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