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Riester-Rente: vzbv fordert Ulla Schmidt zum Umdenken auf Verteilung der Abschlusskosten auf zehn Jahre und jährliche Kundeninformation müssen bleiben

Berlin (ots)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat
die Pläne von Bundessozialministerin Ulla Schmidt zur Streichung von
Zertifizierungskriterien der Riester-Rente kritisiert und an die
Bundesregierung appelliert, wichtige Errungenschaften für den
Verbraucherschutz nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. "Es ist
schon paradox, dass ausgerechnet diejenigen Instrumente gestrichen
werden sollen, die nach jahrelangem Ringen für die Verbraucher
erreicht wurden", so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. Statt
das überholte und verbraucherfeindliche traditionelle
Provisionssystem der Versicherer nun auch auf Riester-Verträge zu
übertragen, müssten die Abschlusskosten auch für "normale"
Lebensversicherungs- oder Rentenpolicen gleichmäßig auf mindestens
zehn Jahre verteilt werden. "Die Riester-Rente dümpelt nicht wegen zu
viel Verbraucherschutz vor sich hin, sondern weil die
Vertragsabwicklung viel zu kompliziert ist und das Provisionssystem
der Versicherungswirtschaft falsche Anreize schafft", so Müller. Auch
Bundesverbraucherministerin Künast hatte sich bereits kritisch zu den
Reformplänen geäußert.
Nach den Plänen von Sozialministerin Ulla Schmidt sollen die
Zertifizierungskriterien stark zusammengestrichen werden. Dabei
stehen allerdings auch zwei wichtige Bestimmungen zum Schutz der
Verbraucher zur Disposition: Künftig sollen die Abschluss- und
Vertriebskosten bei Riester-Verträgen nicht mehr auf mindestens zehn
Jahre verteilt werden müssen. Außerdem sollen wichtige
Informationspflichten der Anbieter gestrichen werden.
Beim traditionellen Provisionssystem der Lebensversicherer werden
hohe Abschlussprovisionen direkt von den Beiträgen der Anfangsjahre
abgezweigt. Dadurch ist ein Wechsel oder eine Vertragsauflösung bei
einer Kapital-Lebens- oder Rentenversicherung nur mit enormen
finanziellen Verlusten möglich. Aufgrund dieser Erfahrungen hatte der
Gesetzgeber im Jahr 2001 für Riester-Verträge eine Verteilung der
Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens zehn Jahre
vorgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass Verbraucher ohne großen
Verlust zu anderen Anbietern wechseln können.
Auch im Bereich der Verbraucherinformation drohen die zuvor in
zähen Verhandlungen errungenen Verbraucherrechte zu kippen. Erstmalig
besteht bei der "Riester-Rente" eine gesetzliche Pflicht zu einer
ausreichenden Kundeninformation, die dem Verbraucher jährlich einen
Überblick über den Kapitalstand, die angefallenen Kosten und die zu
erwarteten Erträge sowie das bei Wechsel in einen anderen Riester-
Vertrag übertragbare Kapital gewährleistet. "Ein Blick in die
intransparenten jährlichen Überschussbeteiligungs-Mitteilungen bei
traditionellen Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen
genügt, um zu erkennen, dass es unerlässlich ist, an den genau
beschriebenen jährlichen Informationspflichten bei Riester-Verträgen
festzuhalten", so Edda Müller.
Am 4. November 2003 veranstaltet der vzbv eine Tagung zum Thema
"Riester-Rente: Top oder Flop?". Bereits am 3. November findet dazu
eine Pressekonferenz um 10 Uhr beim vzbv statt. Damit will der vzbv
einen Beitrag leisten, um den anstehenden Reformbedarf vor dem
Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen aufzuzeigen. Ziel ist
die Entwicklung von Reformvorschlägen, mit denen - entgegen den
aktuell diskutierten Reformplänen - Vereinfachungen, mehr
Flexibilität und Transparenz sowie mehr Akzeptanz der Verbraucher
bewirkt werden kann. Anmeldung und Programm finden Sie hier oder
unter  finanzdienstleitungen@vzbv.de.
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

Kontakt:

Christian Fronczak

Telefon: 030 / 25800524
Email: presse@vzbv.de

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