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Falschmeldung des ADAC über Alkoholverbot für Reisebusfahrer stiftet Verwirrung beim Verbraucher: bdo fordert Richtigstellung

Berlin (ots)

Falschmeldung des ADAC über Alkoholverbot für Reisebusfahrer
stiftet Verwirrung: bdo fordert Richtigstellung
In seiner aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins Motorwelt
schreibt der ADAC, das Reisebusfahrer im Gegensatz zu
Linienbusfahrern beim Thema Alkohol "so behandelt werden, wie alle
anderen Verkehrsteilnehmer auch".
"Dies ist eindeutig falsch", so Martin Kaßler, Sprecher des
Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo).
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im
Personenverkehr (BOKraft) definiert eindeutig, dass ein Alkoholverbot
auch für Reisebusfahrer gilt. Dem Betriebspersonal ist es sowohl im
Linien- als auch im Gelegenheitsverkehr während des Dienstes
untersagt, alkoholische Getränke oder andere die dienstliche
Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich nehmen. Darüber hinaus
darf die Fahrt nicht angetreten werden, wenn das Betriebspersonal
noch unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht (BOKraft 8
Abs. 3 Ziff. 1 in Verbindung mit §8 Abs. 4).
"Eine derartige Falschmeldung führt zu einer erheblichen
Verbraucherverunsicherung und schädigt den Ruf der Reisebusbranche.",
so Kaßler.
Der bdo hat den ADAC aufgefordert, diese Falschmeldung umgehend
gegenüber den Medien und den Lesern der Motorwelt zu korrigieren.

Pressekontakt:

Martin Kaßler, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 / 24 08 93 12
Handy: 0171 / 650 02 76

Original-Content von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer, übermittelt durch news aktuell

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