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Cottbusverkehr: Innenministerium Brandenburg schaltet sich nach Sonderprüfung ein

Berlin (ots)

Das Brandenburger Innenministerium will sich im Rahmen seiner Pflichten als Kommunalaufsichtsbehörde von der Stadt Cottbus über das Ergebnis einer Sonderprüfung und das "von der Stadt Veranlasste informieren lassen". Das teilte die Pressestelle nach einer Anfrage von rbb24 Recherche und radioeins schriftlich mit.

Wirtschaftsprüfer waren im vergangenen Jahr bei einer Sonderprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Geschäftsführer der stadteigenen Cottbusverkehr GmbH zwischen 2017 und 2021 Schäden in Höhe von mindestens 4,5 Millionen Euro verursacht haben soll. Außerdem soll es für bestimmte Ausgaben wie Beratungs- oder Bewirtungskosten keine eindeutig nachvollziehbaren dienstlichen Gründe gegeben haben. Der Aufsichtsrat des kommunalen Unternehmens hatte dem Geschäftsführer dennoch das Vertrauen ausgesprochen. Der Geschäftsführer selbst und der Aufsichtsrat weisen die in der Sonderprüfung erhobenen Vorwürfe zurück und verweisen auf weitere nichtöffentliche Unterlagen.

Aus dem Innenministerium heißt es auf rbb-Anfrage, eine direkte Prüfung des stadteigenen Unternehmens sei laut Kommunalverfassung nicht möglich. Man könne sich jedoch im Rahmen der Kommunalaufsicht über die Sonderprüfung und das Handeln der Kommunalvertreter im Aufsichtsrat unterrichten lassen. Gemeinden seien verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Organe kommunaler Betriebe rechtskonform handeln.

Wirtschaftsprüfer hatten bei der noch vom damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch im Sommer 2022 in Auftrag gegebenen Sonderprüfung unter anderem Terminüberschreitungen bei der Bestellung von Straßenbahnen, Spekulationsgeschäfte beim Einkauf von Strom und fragwürdige Abrechnungen von Bewirtungskosten durch den Geschäftsführer kritisiert. Der Aufsichtsrat sprach dem Geschäftsführer trotz der Vorwürfe im Dezember 2022 das Vertrauen aus. Zu Details äußerte sich weder die Aufsichtsratsvorsitzende und stellvertretende Bürgermeisterin Marietta Tzschoppe noch der Kämmerer Markus Niggemann. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft teilte dem rbb auf Anfrage mit, dass die im September begonnene Prüfung der Tatvorwürfe und ihre rechtliche Einordnung noch nicht abgeschlossen seien.

Pressekontakt:

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14057 Berlin
Tel.: (030) 97 99 3-30350
Fax: (030) 97 99 3-30309
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