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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte bekräftigt Forderung nach zügiger Zeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Anti-Folter-Konvention

Berlin (ots)

Anlässlich des Internationalen Tages zur Bekämpfung
der Folter am 26. Juni bekräftigte der Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, die Forderung nach
einer zügigen deutschen Zeichnung und Ratifikation des
Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention.
"Die Bundesländer sollten sich endlich auf ein arbeitsfähiges und
effektives Modell eines Nationalen Präventionsmechanismus einigen",
sagte Bielefeldt. Er äußerte zugleich Kritik an dem derzeit zwischen
Bund und Ländern diskutierten Kommissionsmodell, das lediglich vier
ehrenamtliche Kommissare mit geringer hauptamtlicher Unterstützung
vorsieht. Angesichts der Größe Deutschlands und der Vielzahl der zu
kontrollierenden Haftorte wie Gefängnisse, Polizeistationen,
psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime
sei dies für eine effektive Tätigkeit des Gremiums nicht ausreichend,
so der Menschenrechtsexperte. Als Vergleich führte er die ebenfalls
föderal organisierte Schweiz an, die sich auf ein Kommissionsmodell
mit 12 bis 20 Kommissaren, die jährlich 50 Besuche durchführen
sollen, geeinigt hat.
Bielefeldt wies auch auf das in der vergangenen Woche gegen
Deutschland ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (Application no. 61603/00) hin. Der Gerichtshof habe
dort im Kontext der unrechtmäßigen Freiheitsentziehung die
Verpflichtung der Staaten unterstrichen, nicht nur retrospektiv durch
das Strafrecht Menschenrechtsverletzungen zu verfolgen, sondern auch
präventive Mechanismen wie Besuchkommissionen einzusetzen, um solche
Verletzungen von vornherein zu verhindern. Bei dem Urteil ging es um
die psychiatrische Unterbringung einer Frau in Bremen.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention sieht die
Einrichtung eines internationalen sowie von nationalen
Besuchsmechanismen vor. Dies soll die Kontrolle aller Einrichtungen
ermöglichen, in denen Menschen die Freiheit aufgrund behördlicher und
gerichtlicher Entscheidung entzogen ist. Durch diesen präventiven
Ansatz soll der Schutz vor Folter weltweit verbessert werden. Die
UN-Generalversammlung hatte das Zusatzprotokoll am 18. Dezember 2002
angenommen. Derzeit haben 36 Staaten das Zusatzprotokoll gezeichnet,
neun davon haben es bereits ratifiziert. Es wird nach der
Ratifikation durch 20 Staaten in Kraft treten.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 - 14 Mobil: 0160 - 966 500 83
email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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