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Deutsches Institut für Menschenrechte

Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus in Berlin diskutiert

Berlin (ots)

Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte diskutierten heute ECRI-Sachverständige ihre
Empfehlungen an Deutschland mit Vertretern und Vertreterinnen von
Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Europäische
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein Ausschuss
nationaler Sachverständiger des Europarates.
"ECRI ist besorgt über das bedrohliche Ausmaß rassistischer
Gewalttaten in Deutschland. Die Regierung sollte ihre Gegenmaßnahmen
nicht allein auf die gewaltbereiten rechtsextremistischen Täter
beschränken, sondern auch die Unterstützung der Opfer, die
Alltagsdiskriminierung und die gesellschaftliche Akzeptanz
rassistischer Vorurteile stärker in den Blick nehmen", sagte
Professor Lauri Hannikainen, einer von zwei für Deutschland
zuständigen ECRI-Sachverständigen.
Viele der Teilnehmenden des Fachgesprächs mahnten die überfällige
Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien an. Die
Anti-Diskriminierungsvorschriften müssten einen umfassenden
Geltungsbereich aufweisen, für den öffentlichen und privaten Bereich
gelten und eine Verpflichtung zur aktiven Förderung von
Gleichbehandlung einschließen. Dazu gehöre insbesondere die
Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle, die unabhängig sein und
mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden müsse. Gefordert
wurde auch die Erhebung von Daten, um Diskriminierungen in
Entscheidungsprozessen öffentlicher Institutionen und
gesellschaftlichen Prozessen aufdecken zu können. Deutschland hatte
die Umsetzungsfristen der beiden EU-Antidiskriminierungsrichtlinien
im Juli und Dezember 2003 versäumt und sieht sich derzeit einem von
der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ausgesetzt. In Deutschland
fehle bislang der Zugang Betroffener zu adäquatem Rechtsschutz gegen
Diskriminierungen.
Deutschland hat zahlreiche europäische und internationale
Menschenrechtsabkommen ratifiziert - infolgedessen befassen sich
verschiedene internationale Vertragsorgane mit der Umsetzung der
Abkommen in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte
führt zu den Berichten der internationalen Vertragsorgane zwischen
September und Dezember 2004 fünf Fachgespräche mit den betroffenen
Ministerien, fachkundigen Nichtregierungsorganisationen und
Vertretungen der Wissenschaft durch, um eine Umsetzung der
Empfehlungen zu befördern. In diesem Jahr haben neben ECRI auch die
UN-Vertragsausschüsse des Frauenrechtsübereinkommen, des Pakt über
bürgerliche und politische Rechte, der Kinderrechtskonvention sowie
der Antifolterkonvention Empfehlungen an die Bundesregierung
ausgesprochen.

Pressekontakt:

Nina Salomon
Telefon (030) 259 359 - 16
Mobil 0162 - 3870755
E-Mail: salomon@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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