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Deutsches Institut für Menschenrechte

Geschlechtsspezifische Gewalt wirksam bekämpfen
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

Berlin (ots)

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt noch stärker auf die politische Agenda zu setzen. "Wir beobachten mit Sorge, dass die Zahl der Gewalttaten an Frauen in Deutschland zunimmt. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung, die nur durch eine Vielzahl an staatlichen Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion überwunden werden kann", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Nach wie vor fehle es an umfassenden und differenzierten empirischen Erkenntnissen zu Ausmaß, Formen und Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen. Das Institut arbeite deshalb, unterstützt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zusammen mit Fachleuten aus Praxis, Wissenschaft, Politik und Verwaltung an einem Konzept für ein systematisches, bundesweites Monitoring geschlechtsspezifischer Gewalt. Eine solche Beobachtung schreibt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention") in Artikel 10 verpflichtend vor. "Nur wenn wir wissen, wie viele Frauen Unterstützung aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt suchen, wie viele Frauen nicht ausreichend versorgt werden können, etwa Frauen mit Behinderungen oder asylsuchende Frauen, und was die Gründe hierfür sind, können passgenaue und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Weiterentwicklung des Hilfesystems entwickelt werden", so Rudolf weiter.

Laut einer kürzlich veröffentlichen Statistik des Bundeskriminalamtes hat die Zahl der Gewalttaten in Partnerschaften in den letzten Jahren stetig zugenommen. 2019 wurden insgesamt 141.792 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt; im Jahr 2018 lag die Zahl noch bei 140.755. Obgleich für 2020 noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen, weisen erste Schätzungen darauf hin, dass die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu einem weiteren Anstieg häuslicher Gewalt geführt haben. Die überwiegende Mehrzahl der Opfer sind Frauen.

Nach einer jüngst vom Institut veröffentlichten Studie ist die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt ein Flickenteppich.

Weitere Informationen

www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/geschlechtsspezifische-gewalt

Lisa Fischer (2020): Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt. Zur Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte

http://ots.de/qEcbBR

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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