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AOK Baden-Württemberg

AOK hilft bei Zuzahlungen
Vorab-Befreiung für Rentner und Sozialhilfeempfänger möglich

Stuttgart (ots)

Die AOK Baden-Württemberg will die bei ihr
versicherten Altersrentner und Sozialhilfeempfänger bei den
Zuzahlungen durch Vorab-Befreiungen entlasten. Voraussetzung dafür
sei, so die AOK, dass der Versicherte die Zuzahlungen bis zu seiner
persönlichen Belastungsgrenze im Voraus bezahle. Die Ermittlung der
Vorauszahlung bei Altersrentnern zeige das folgende Beispiel: Für
einen alleinstehenden Altersrentner mit einer monatlichen Bruttorente
von 1.000,00 Euro (jährlich 12.000,00 Euro) beträgt die
Belastungsgrenze zwei Prozent und damit die Höhe der Vorauszahlung
240,00 Euro. Wenn eine schwerwiegend chronische Krankheit besteht,
halbiere sich die Grenze auf 120,00 Euro. Die Befreiung will die AOK
schnell und unbürokratisch erledigen. Wenn der Versicherte sein
aktuelles Einkommen nachweise, teilt ihm die AOK zeitnah seine
persönliche Belastungsgrenze und damit die Höhe seiner Vorauszahlung
mit. Sobald die Zahlung geleistet ist, stellt die AOK einen
sogenannten Befreiungsausweis für das Jahr 2005 zur Vorlage beim
Arzt, in der Apotheke oder weiteren Leistungserbringern aus. Diese
Regelung ist laut AOK für Altersrentner und Sozialhilfeempfänger
möglich, weil sich deren Einkommenssituation im Laufe eines Jahres
kaum verändert. Für Sozialhilfeempfänger sei die jährliche
Belastungsgrenze einheitlich festgelegt und betrage im kommenden Jahr
82,80 Euro. Sie reduziert sich bei schwerwiegend chronisch Kranken
ebenfalls auf die Hälfte (41,40 Euro). Für in Heimen lebende
Sozialhilfeempfänger gibt es nach Angaben der AOK gesetzliche
Regelungen zur Vorab-Befreiung. So werden die zu entrichtenden
Zuzahlungen von den Sozialhilfeträgern als eine Art Darlehen gewährt
und direkt an die Krankenkasse überwiesen. Finanzielle Härten will
die AOK auch für Versicherte vermeiden, denen stationäre Vorsorge-
oder Rehabilitationsmaßnahmen genehmigt werden. Auch hierdurch
könnten Zuzahlungen anfallen, die schnell über die persönliche
Belastungsgrenze des Versicherten hinausgehen. Die AOK bietet deshalb
an, dass der Versicherte die noch bis zur Belastungsgrenze fälligen
Zuzahlungen vor Antritt des Kur- oder Rehabilitationsaufenthalts
vorauszahlt, aber nicht mehr. Eine Erleichterung gibt es auch für
chronisch Kranke. Laut AOK brauche ein bereits erbrachter Nachweis
über eine schwerwiegende chronische Erkrankung bei Pflegebedürftigen
sowie bei Dialysepatienten und Teilnehmern an den Chronikerprogrammen
"DMP" nicht erneut erfolgen. 2004 konnte die AOK Baden-Württemberg
über 360.000 Versicherte von den Zuzahlungen befreien. Insbesondere
schwerwiegend chronisch Kranke hätten nach AOK-Angaben davon
profitieren können.
Die AOK Baden-Württemberg versichert über 4 Millionen Menschen in
Baden-Württemberg und betreut rund 255.000 Arbeitgeber. In 38
AOK-Bezirksdirektionen mit über 300 KundenCentern, kümmern sich rund
7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Belange der
Versicherten. Das jährliche Ausgabenvolumen bei der Kranken- und
Pflegeversicherung liegt bei rund 10 Milliarden Euro. Der
Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg beträgt 14,9 Prozent. Die AOK
Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit
paritätischer Selbstverwaltung von Versicherten- und
Arbeitgebervertretern. Weitere Informationen zur AOK
Baden-Württemberg im Internet unter: www.aok.de/bw

Pressekontakt:

Kurt Wesselsky
Pressestelle
AOK Baden-Württemberg
Telefon: 0711 25 93-234
mailto:presse@bw.aok.de

Original-Content von: AOK Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell

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