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AOK zur Gesundheitsreform: AOK-Sparbuch bringt Entlastung - Hotline gibt Auskunft

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Stuttgart (ots)

- Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen der 
     Gesundheitsreform liegt in der digitalen Pressemappe zum 
     Download vor
Damit sich AOK-Versicherte bei den Neuregelungen durch die
Gesundheitsreform besser zurechtfinden, habe die AOK
Baden-Württemberg, so der Vorsitzende des Vorstandes, Roland Sing,
die Broschüre "Neues ab 2004" jetzt aufgelegt. Dabei handelt es sich
um eine Art Leitfaden, der die wichtigsten Änderungen kurz und knapp
beschreibt.
Laut Sing komme die wichtigste Hilfestellung vom AOK-Sparbuch,
weil es helfe, bares Geld zu sparen. Sing: "Das Heft entwickelt sich
zu Recht als Renner. Wir haben bis jetzt mehr als eine halbe Million
Exemplare an unsere Versicherten ausgegeben." Mit dem Sparbuch biete
die AOK einen praktischen Nutzen in Sachen Zuzahlung, weil sich
AOK-Versicherte im Heft die geleistete Praxisgebühr und alle weiteren
Zuzahlungen bequem und übersichtlich quittieren lassen können.
Außerdem können Sparbuch-Nutzer so leicht erkennen, ob sie die
Zuzahlungsobergrenze - sie ist auf 2 Prozent der
Haushaltsbruttoeinnahmen pro Jahr festgelegt - erreicht haben. Für
Versicherte mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen hat der
Gesetzgeber die individuelle Belastungsgrenze auf 1 Prozent halbiert.
"Sobald die Obergrenze erreicht ist, werden wir unseren Versicherten
bis zum Ende des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien",
versichert der AOK-Vorsitzende.
Angesichts der Menge an neuen Regelungen habe die AOK ein
Sondertelefon eingerichtet. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 011
44 33 beraten AOK-Experten über alle Einzelheiten der Reform und
zeigen den für den Einzelnen besten Weg auf. Sing: "Wir haben derzeit
über 1000 Anrufe pro Tag zu verzeichnen. Die Bandbreite reicht von
allgemeinen Fragen zur Zuzahlung und zu den neuen AOK-Bonusmodellen
bis hin zu Spezialfragen, wie zum Beispiel 'schwerwiegend chronische
Erkrankung' definiert ist." Der AOK-Chef rät deshalb allen
Versicherten, den Telefonservice in Anspruch zu nehmen, um sich mit
den neuen Vorschriften vertraut zu machen. Auch wenn das nicht immer
einfach sei: "Das Gesundheitswesen ist immer komplizierter und
weniger überschaubar geworden. Gleichzeitig wird vom Versicherten
aber zunehmend mehr Eigenverantwortung verlangt, der er sich aber nur
als gut informierter 'Verbraucher' stellen kann," so Sing weiter.
Die Broschüre "Neues ab 2004" und das AOK-Sparbuch kann bei jedem
AOK-KundenCenter abgeholt oder angefordert werden. Im Internet sind
die Neuregelungen abrufbar: Einfach unter www.aok.de/bw links den
Button "Gesundheitsreform" anklicken.

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Telefon: 0711 2593-234
mailto:presse@bw.aok.de

Original-Content von: AOK Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell

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