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AOK Baden-Württemberg

Mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte: AOK-Verwaltungsrat beschließt Bonusmodelle ab 2004

Stuttgart (ots)

Der Verwaltungsrat der AOK hat die Einführung
eines Modellvorhabens "Kombinationstarif Gesundheitsbonus und
Selbstbehalt" ab dem 1. Januar 2004 beschlossen. Wie der Vorsitzende
des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, Herbert Neumann, auf
dem AOK-Tag in Tuttlingen dazu mitteilte, sollen mit dem auf acht
Jahre befristeten Modellversuch die neuen gesetzlichen Möglichkeiten
des GKV-Modernisierungsgesetzes ausgeschöpft und Versicherten
stärkere Anreize für eine gesundheitsorientierte Lebensweise und eine
bewusstere Inanspruchnahme von Leistungen geboten werden.
Die AOK Baden-Württemberg ermäßigt die Zuzahlungen: Versicherte,
die in Chronikerprogrammen, sogenannten Disease-Management-Programmen
(DMP), eingeschrieben sind, brauchen keine Praxisgebühr bezahlen.
Außerdem will die AOK für diesen Personenkreis die Zuzahlungen zu
Arzneimitteln und die Belastungsgrenze jeweils um die Hälfte
ermäßigen.
Gesundheitsbonus und Selbstbehalt: Dabei handelt es sich um einen 
Kombinationstarif, bei dem zum Ende eines Jahres der Gesundheitsbonus
mit dem Selbstbehalt des Versicherten verrechnet wird. Einen 
Gesundheitsbonus in Höhe von 30 Euro pro Kalenderjahr erhalten 
künftig AOK-Mitglieder, wenn sie die Teilnahme an den Vorsorge- und 
Früherkennungsuntersuchungen sowie der gesetzlichen Zahnvorsorge und 
öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen nachweisen. Hinzu kommt ein 
erweiterter Gesundheitsbonus von nochmals 30 Euro, wenn ein 
qualitativer Nachweis körperlicher Fitness erbracht wird.
Die Selbstbehaltsregelung sieht vor, dass Versicherte einen
Eigenanteil an den Kosten leisten, die bei Arztkontakten (die mit
Folgekosten durch eine Arzneiverordnung verbunden sind) sowie bei
jedem Behandlungstag im Krankenhaus fällig werden. Weiter sieht die
Selbstbehaltsregelung vor, dass der Versicherte einen nach
Einkommensgruppen gestaffelten Grundbonus erhält.
Für freiwillig Versicherte wird es eine Beitragsrückerstattung nur
geben, wenn sie sich für die Kostenerstattung entschieden haben.
Das Bonusmodell ist nach vier Einkommensklassen gestaffelt:
Monatliches Brutto-Einkommen
   bis 1250 Euro:
   Eigenleistung: 20 Euro, max. 200 Euro, Grundbonus 120 Euro
bis 2400 Euro:
   Eigenleistung: 25 Euro, max. 250 Euro, Grundbonus 170 Euro
bis 3862,50 Euro:
   (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
   Eigenleistung: 32 Euro, max. 320 Euro, Grundbonus 240 Euro
über 3862,50 Euro:
   Eigenleistung: 38 Euro, max. 380 Euro, Grundbonus 300 Euro
Die Teilnahme am Bonusmodell ist freiwillig, sie wird vom
Versicherten schriftlich erklärt.
Gesetzliche Zuzahlungen werden auf die Eigenleistungen nicht
angerechnet.
Unterschiedsbeträge von Bonus und Eigenleistungen werden seitens
der AOK wie gegebenenfalls seitens des Versicherten jeweils im ersten
Quartal des jeweiligen Folgejahres fällig.

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Isabell Stöckl
Telefon: 0711 2593-561
mailto:isabell.stoeckl@bw.aok.de

Original-Content von: AOK Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell

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