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Jedes vierte Unternehmen kontrolliert das Verbot privater E-Mails am Arbeitsplatz

Hamburg (ots)

Knapp jedes zweite deutsche Unternehmen verbietet
seinen Beschäftigten, private E-Mails am Arbeitsplatz zu bearbeiten. 
Davon kontrolliert mehr als die Hälfte der Firmen, ob das Verbot auch
eingehalten wird. Private E-Mails aus dem Büro zu schreiben, kann 
somit erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - so
droht bei exzessivem Gebrauch die Kündigung. In 42 Prozent der 
Betriebe steht es der Belegschaft hingegen frei, ob sie das Internet 
zur privaten Kommunikation nutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie
"IT-Security 2008" der Fachzeitschrift InformationWeek, die zusammen 
mit Steria Mummert Consulting ausgewertet wurde.
Auch wenn es für viele Beschäftigte selbstverständlich ist, per 
E-Mail eine Verabredung nach Feierabend zu bestätigen oder das 
Wochenende zu planen - ohne eine Freigabe der privaten 
Internetnutzung begeben sich Arbeitnehmer auf dünnes Eis. Für klare 
Verhältnisse kann beispielsweise eine Betriebsvereinbarung sorgen. 
Fehlt eine betriebliche Regelung, so ist dies nach Auffassung des 
Bundesarbeitsgerichtes mit einem Verbot des privaten E-Mail- und 
Internetverkehrs gleichzusetzen.
Liegt ein ausdrückliches Verbot vor, so darf der Arbeitgeber den 
gesamten elektronischen Mail-Verkehr überwachen. Die Rechtsprechung 
geht allerdings von einer stichprobenartigen und keiner permanenten 
Überprüfung aus. An diese Vorgabe hält sich auch der Großteil der 
überwachenden Unternehmen (78 Prozent). Rund jeder fünfte Befragte 
kontrolliert den E-Mail-Verkehr jedoch kontinuierlich.
Doch selbst Unternehmen, die den betriebseigenen Internetzugang 
für Privatzwecke geöffnet haben, handeln nicht immer juristisch 
sicher. Dies gilt vor allem dann, wenn Beschäftigte das 
Firmenpostfach für die private Kommunikation nutzen. Denn infolge der
Privatnutzung werden die Unternehmen zu einem geschäftsmäßigen 
Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Sie unterliegen daher 
rechtlichen Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem 
Telekommunikationsgesetz (TKG). Demzufolge sind Überwachung und 
Speicherung privater    E-Mails unzulässig. Eine zentrale 
Archivierung des gesamten E-Mail-Verkehrs, etwa zur Erfüllung von 
Compliance-Anforderungen, ist somit nicht erlaubt. Zuvor müssten die 
geschäftlichen von den privaten E-Mails technisch aufwändig getrennt 
werden. Unternehmen, die deshalb nicht gleich die private Nutzung 
verbieten wollen, können beispielsweise der Belegschaft freie 
E-Mail-Accounts anbieten, separate Privatadressen zur Verfügung 
stellen oder Betriebsvereinbarungen anstreben, in der die Mitarbeiter
einer zentralen Archivierung zustimmen.
Hintergrundinformationen
An der Studie "IT-Security 2008" nahmen 468 IT-Manager und 
IT-Sicherheitsverantwortliche aus Deutschland teil. Die Befragung 
wurde in Form elektronischer Interviews von der Fachzeitschrift 
InformationWeek durchgeführt und mit Unterstützung von Steria Mummert
Consulting ausgewertet.

Pressekontakt:

Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de

Original-Content von: Sopra Steria SE, übermittelt durch news aktuell

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