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Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Kevin

Halle (ots)

Was jetzt die Politik bewegt, endlich mehr Maßnahmen
für ein bundesweites Frühwarnsystem zum Schutz wehrloser Kinder zu 
ergreifen, ist wohl das ebenso dramatische wie totale Versagen eines 
Jugendamtes. Wären die gesetzlichen Regelungen in Bremen eingehalten 
worden, hätte es den Fall Kevin nicht geben können. Mit diesem Jahr 
ist der neue Paragraf 8a im Sozialgesetzbuch eingeführt worden, der 
eine so genannte Garantenpflicht der Behörden gegenüber 
schutzbefohlenen Kindern festschreibt. Das ist ein wichtiger Schritt,
aber er reicht nicht aus. Nun ist wieder die Idee einer 
obligatorischen Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Gespräch: Die 
Prüfung lohnt, damit kein Kind durchs schützende Netz fällt.

Rückfragen bitte an:

Mitteldeutsche Zeitung
Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4242

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