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Lausitzer Rundschau: Prozess über nachträgliche Sicherungsverwahrung in Cottbus
Schweres "Wegschließen"

Cottbus (ots)

Nach schweren Verbrechen, vor allem nach
Sexualstraftaten und Morden an Kindern, sind die Rufe nach dem
Wegschließen der Täter für immer unüberhörbar. Seit vergangenem Jahr
ist die nachträgliche Unterbringung besonders gefährlicher Gefangener
möglich, auch wenn das im Urteil über das Verbrechen zuvor nicht
festgelegt war. Ab kommender Woche verhandeln die Richter in Cottbus
über einen solchen Fall. Die Entscheidung, den Betroffenen
wegzuschließen, scheint auf der Hand zu liegen. Allerdings hat der
Bundesgerichtshof gestern noch einmal deutlich gemacht, dass die
Hürden über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sehr hoch liegen.
Die Richter haben genau abzuwägen, ob das überragende Interesse der
Bevölkerung am Schutz vor solchen Gewaltverbrechern auch nach Ablauf
der Strafe schwerer wiegt als deren Grundrecht auf persönliche
Freiheit. Fehlendes Wohlverhalten in der Haftanstalt darf nicht zu
nachträglicher Strafe führen. Das wäre Missbrauch des neuen Gesetzes,
das nur von einer geringen Zahl denkbarer Fälle ausgeht, sagt der
BGH. Dahinter steckt auch die bittere Erfahrung aus der Geschichte,
als Sicherungsverwahrung Instrument nationalsozialistischer Willkür
war. Einen Menschen vielleicht bis zu seinem Tode einzusperren, kann
immer nur das letzte Mittel sein. Deshalb muss jeder Einzelfall genau
geprüft werden. Dort aber, wo die unkalkulierbare Gefahr besteht,
dass der Betroffene in Freiheit sofort wieder zum Mörder, Räuber,
Vergewaltiger wird, muss das neue Gesetz konsequent angewandt werden.
Auch das gehört zur Freiheit.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau

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