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Lausitzer Rundschau: Vorsicht ist geboten Zum Vorgehen der EU gegen Firmen-Kartelle

Cottbus (ots)

Wenn ein Kartell auffliegt, muss es weh tun. Die beteiligten Unternehmen, die geheim Preise abgesprochen haben, müssen von den Kartellbehörden mit einer Geldstrafe belegt werden, für die ein klares Kriterium gilt: Die Buße muss auf jeden Fall höher ausfallen als die Profite, die sie durch ihr gesetzeswidriges Tun eingefahren haben. Es darf auch keine Rolle spielen, ob durch die Strafe die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigt wird, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Es muss nämlich am Ende gewährleistet sein, dass sich ein Kartell für keinen der Beteiligten finanziell lohnt. Doch illegale Preisabsprachen haben häufig noch eine zweite finanzielle Dimension. Die Geschädigten verlangen Schadenersatz. Auch das ist völlig in Ordnung: Im Fall des Lastwagenkartells haben die Konzerne ihre Milliardenprofite auf Kosten von Bürgern gemacht, die vielfach ihr Geld nicht so locker sitzen haben. Letztlich hat ja jeder ÖPNV-Kunde über überhöhte Ticketpreise das Kartell geschmiert. Im europäischen Rechtssystem ist es für die Geschädigten nicht so leicht, finanzielle Ansprüche geltend zu machen. Das Instrument der Sammelklage, wie etwa in den USA, gibt es nicht. Dafür sprechen vernünftige Gründe, wie im Fall des Laster-Kartells schnell klar wird: Die Kaufsummen variieren stark. Da ist es schwer, pauschal eine Entschädigung festzusetzen. Auch in Europa gehen hoch spezialisierte Anwaltsfirmen inzwischen neue Wege, um die Ansprüche von Verbrauchern geltend zu machen. Sie befinden sich dabei auf juristischem Neuland. Es ist absehbar, aber noch lange nicht garantiert, dass sie damit Erfolg haben. Es muss aber genau beobachtet werden, wohin die Milliarden fließen. Es darf nicht sein, dass am Ende findige Juristen auch mithilfe des Internets eine Klageindustrie aufbauen, Verfehlungen der Konzerne gnadenlos ausnutzen und den ganz großen Reibach machen, weil die Geschädigten ihnen vorher die finanziellen Ansprüche abtreten mussten.

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