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Lausitzer Rundschau: Streit um Senkung des Rentenbeitrags
Recht auf Entlastung

Cottbus (ots)

Dank des anhaltenden Beschäftigungsbooms ist die Rentenkasse in der gleichen glücklichen Verfassung wie der Finanztopf für die gesetzliche Krankenversicherung: Beide verfügen über ein stattliches Milliardenpolster. Geld, das den Beitragszahlern gehört. Warum sie in guten Zeiten nicht einen Teil davon in Form von Beitragsnachlässen zurück- erhalten sollen, ist schwer verständlich. Sicher, bei der Krankenversicherung gibt es dafür keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Bei der Rentenversicherung aber schon. Wer diese Bestimmungen jetzt wie SPD-Chef Sigmar Gabriel mit dem Verweis auf ein angeblich absurdes Auf und Ab bei den Beiträgen außer Kraft setzen will, der blendet schlicht die Vergangenheit aus. Allein in den rot-grünen Regierungsjahren von 1998 bis 2005 wurde der Rentenbeitrag gleich vier Mal geändert. Anfangs lag er bei 20,3Prozent vom Brutto, später sank er auf 19,5, dann auf 19,3und zeitweilig sogar auf 19,1Prozent, um am Ende wieder bei 19,5Prozent zu landen. Kein Mensch hat sich damals darüber aufgeregt. Es ist ja auch nicht so, dass die Rentenkasse nach einer Beitragsenkung "nackt" dastünde. Laut Gesetz darf es erst bei einem Überschuss von 1,5Monatsausgaben dazu kommen. Das entspricht einer Rücklage von fast 26Milliarden Euro. Gesamtgesellschaftlich betrachtet machen Beitragsenkungen auch für die Binnenkonjunktur Sinn, auf die Deutschland wegen der schwächelnden Exporte im Zuge der Euro-Krise dringend angewiesen ist. Dass die gebotene Entlastung ausgerechnet ins Jahr der nächsten Bundestagswahl fallen würde, ist für die amtierende Bundesregierung dabei sicher ein angenehmer Nebeneffekt.

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