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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe Verfassungsrichter lockern Rauchverbot Lanze für die Eckkneipe

Cottbus (ots)

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben gestern
eine Lanze gebrochen - für die Eckkneipe und gegen alle Eiferer eines
totalen Rauchverbots. Und sie haben gut daran getan. Denn in der fast
schon hysterischen Debatte der vergangenen Monate schienen die 
Grenzen immer mehr zu verwischen, ob Nichtraucher vor dem Gift des 
Passivrauchens zu schützen sind oder Raucher generell ihrem Laster 
entsagen sollen.
 Ja, Rauchen ist gefährlich. Zumindest das erhöhte Krebsrisiko ist 
unzweifelhaft erwiesen. Und so ist es keine Frage, dass Nichtraucher 
vom blauen Dunst verschont bleiben müssen. Aber darf der Eingriff des
Staates so weit reichen, alle Menschen quasi vor sich selbst zu 
schützen? So weit wollte keine Landesregierung gehen. Folglich sind 
die einschlägigen Gesetze von Schleswig-Holstein bis Bayern mit den 
verschiedensten Ausnahmen gespickt. Wer diesen Flickenteppich 
beklagt, der sei an den föderalen Aufbau unseres Landes erinnert - 
ein Bundesgesetz für einen einheitlichen Nichtraucherschutz in 
Gaststätten würde automatisch mit dem Grundgesetz kollidieren.
 Nach dem Urteil steht es den Bundesländern weiter frei, für eine 
konsequente Lösung zu sorgen. Ein Rauchverbot ohne Ausnahmen hat das 
Verfassungsgericht ausdrücklich für rechtens erkannt. Nur ist die 
Wirklichkeit eben anders. Deshalb sagen die Richter zugleich, 
Ausnahmen gut und schön, aber bitte nicht so, sondern gerecht. Wenn 
der Betreiber eines großen Lokals einen Raucherraum einrichten darf, 
aber der Besitzer einer Eckkneipe wegen der beengten Verhältnisse 
keine Möglichkeit dazu hat, dann ist es um den Gleichheitsgrundsatz 
schlecht bestellt. Das gilt auch für eine Diskothek, der die 
Einrichtung eines Raucherraums von vornherein verwehrt bleibt, obwohl
dafür genügend Platz wäre und die Gäste mindestens 18 Jahre alt sind.
Den Richtern vorzuwerfen, sie würden mit ihrem Urteil den 
Nichtraucherschutz noch weiter durchlöchern, geht an der Realität 
vorbei. Nichtraucher gehen vernünftigerweise nicht in Eckkneipen, an 
denen ein "R"-Schild prangt. Also müssen sie dort auch nicht 
geschützt werden. Dafür wurden bislang jedoch die Raucher vertrieben,
was viele kleine Gastwirte in wirtschaftliche Schwierigkeiten 
brachte. Auch das hatte mit Nichtraucherschutz nichts zu tun.
Sicher werden die Befürworter eines ausnahmslosen Rauchverbots nicht 
lockerlassen, um ihre Vorstellungen in sämtlichen Landesgesetzen zu 
verankern. Es ist zu hoffen, dass sich die Regierungen, gleich 
welcher politischen Couleur, diesem Eifer nicht beugen, zumal ihnen 
die Verfassungsrichter einen salomonischen Ausweg gewiesen haben: 
Nichtraucher bleiben geschützt, ohne die unverbesserlichen Raucher 
gleichzeitig zu diskriminieren. Die bis Ende 2009 terminierten 
Ausnahmegebote werden sich so bewähren, dass sie politisch dann nicht
mehr zurückzuholen sind. Damit hat Karlruhe einen entscheidenden 
Beitrag zum Rechtsfrieden geleistet.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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