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Lausitzer Rundschau: Beugehaft für ehemalige Terroristen Und wieder die RAF

Cottbus (ots)

Deutsche Terroristen denken bekanntlich sehr
rechtsstaatlich. Jedenfalls, wenn sie auf der Anklagebank sitzen. 
Dann bemühen sie mit Hilfe ihrer Anwälte das Kleingedruckte in den 
Gesetzen. Anderenfalls, so ihre Drohung, reißen Sie dem Rechtsstaat 
die Maske vom Gesicht. So dürfte es auch diesmal gehen, nach der 
beantragten Beugehaft gegen drei Ex-RAF-Mitglieder. 30 Jahre nach den
Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter 
will die Bundesanwaltschaft die drei so zwingen, als Zeugen endlich 
auszusagen, wer die Schüsse abgab. Eine Beschwerde dagegen ist 
bereits angekündigt.
 Natürlich ist es eine krasse Schwächung des Vorgehens, wenn der 
Verfassungsschutz seine Erkenntnisse, die er seit 20 Jahren zu diesem
Fall hat, weiterhin unter Verschluss hält. In der Sache aber ist der 
Antrag alternativlos. Mord verjährt nicht. Jeder, der etwas weiß, 
muss vernommen werden und ist zur Aussage verpflichtet. Den drei 
RAF-Leuten aber ist dieses Rechtsstaatsprinzip noch immer nicht 
wichtig, von Reue ganz zu schweigen. Wichtig ist für sie nur die 
Solidarität mit ihrem revolutionären Kampf. Da verpfeift man sich 
nicht gegenseitig. Die Bundesanwaltschaft hat keine andere Wahl, als 
dagegen vorzugehen.

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