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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Geplante Mehrwertsteuerbelastung im Luftverkehr verfehlt ihre Ziele

Berlin und Stuttgart (ots)

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene
Einführung der Mehrwertsteuer für Flüge von Deutschland in andere
EU-Länder verfehlt in jeder Hinsicht die von der Bundesregierung
gesteckten Ziele. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen (ADV) hin.
Die Begründung der Steuer mit ökologischen Gesichtspunkten lässt
unberücksichtigt, dass die Energiebilanz des Flugzeugs, insbesondere
im grenzüberschreitenden Verkehr ab Entfernungen über 500 km
Luftlinie, kaum ungünstiger ist als die der Bahn. Zudem ist zu
erwarten, dass Reisende bei einer Angebotsverschlechterung im
Luftverkehr vor allem auf den Pkw ausweichen. Dieser ist bei geringer
Besetzung mit Einzelreisenden jedoch das Verkehrsmittel mit der
schlechtesten Energiebilanz.
Eine Einführung der Mehrwertsteuer würde darüber hinaus bereits
bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Luftverkehrs weiter
stärken. Während der Luftverkehr seine Wegekosten selbst trägt,
werden die Bodenverkehrsmittel in erheblichem Umfang dadurch
subventioniert, dass die öffentliche Hand ihre Infrastrukturkosten
übernimmt.
Der Luftverkehr ist im internationalen Verkehr weltweit von der
Mehrwertsteuer befreit. Das Vorhaben steht damit auch im Widerspruch
zu dem ebenfalls im Koalitionsvertrag genannten Ziel, die
Unterschiede in der Steuerbelastung innerhalb der EU abzubauen und
hätte gravierende Wettbewerbsnachteile für deutsche Flughäfen und
Fluggesellschaften gegenüber den EU-Nachbarn zur Folge.
Aus Berechnungen der ADV ergibt sich außerdem, dass Passagiere in
den neuen Bundesländern etwa doppelt so stark von dem Vorhaben
betroffen sein werden wie Passagiere in den alten Bundesländern. Das
Vorhaben ist damit auch kontraproduktiv zu dem erklärten Ziel "Aufbau
Ost".

Kontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Carola Wunderlich
Tel. 030-2028-1738
Fax: 0711-948-4746

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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