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Gesplittete Neutkundentarife: Auch Oberlandesgericht Köln gibt RheinEnergie recht

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Nach dem Landgericht Köln hat auch das Oberlandesgericht Köln sich der Rechtsauffassung der RheinEnergie angeschlossen und den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung durch die Verbraucherzentrale Köln endgültig abgelehnt.

Auch das Oberlandesgericht Köln hält das Vorgehen der RheinEnergie, vorübergehend gesplittete Neukundentarife einzuführen, für rechtens. Es hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt. Die Verbraucherzentrale hatte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die RheinEnergie beantragt, weil sie ein ungerechtfertigtes Vorgehen sah. Dieses Verfahren ist mit der OLG-Entscheidung beendet.

Näheres finden Sie in der anliegenden Pressemitteilung.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende,

Christoph Preuß

RheinEnergie AG
Parkgürtel 24, 50823 Köln
Telefon 0221 178-3035
http://www.rheinenergie.com 
presse@rheinenergie.com

Vorstand:

Dr. Dieter Steinkamp, Vorsitzender
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Birgit Lichtenstein
Achim Südmeier
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Bernd Petelkau
Amtsgericht Köln HR B 37 306
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