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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Frühjahrs-Pressekonferenz des deutschen Bäckerhandwerks

Bad Honnef (ots)

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, 
   Peter Becker, gibt heute gemeinsam mit Hauptgeschäftsführer Dr. 
   Eberhard Groebel in Berlin folgende Erklärung ab:
Wirtschaftsdaten Bäckerhandwerk 2006
Im vergangenen Jahr haben die deutschen Handwerksbäcker rund 11,88
Milliarden. Euro umgesetzt. Das entspricht einem nahezu stabilen 
Gesamtumsatz gegenüber dem Vorjahresergebnis. Die Anzahl der Betriebe
ist weiter gesunken auf 16.280 (Vorjahr: 16.741 = - 2,7 Prozent).
Wenn auch noch keine belastbaren statistischen Werte vorliegen, 
weisen doch deutliche Tendenzen auf einen leichten Umsatzzuwachs von 
rund 1,5 Prozent im ersten Quartal 2007 hin. Peter Becker: "Der 
wirtschaftliche Aufschwung ist für Handwerksbäcker ebenso zu spüren 
wie das steigende Bewusstsein unserer Kunden für gesunde Ernährung 
und guten Geschmack".
Trotz der positiven Tendenz warnte Peter Becker davor, dass durch 
nach wie vor steigende Personal- und Energiekosten der Druck auf die 
Betriebe weiter steige. Es stehe im Ermessen des Gesetzgebers, 
Beiträge zur Kostensenkung zu leisten, vorzugsweise im Bereich der 
Energiekostensteigerung.
Ausbildung im Bäckerhandwerk immer beliebter
Die Berufsausbildung im Bäckerhandwerk erfreut sich weiterhin 
steigender Beliebtheit. Aktuell lassen sich 36.209 junge Menschen im 
Bäckerhandwerk ausbilden; das entspricht einem Zuwachs von 4,1 
Prozent gegenüber 2005. Präsident Peter Becker: "Unser Bäckerhandwerk
wird seiner gesellschaftspolitischen Verpflichtung für ein 
ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen in beispielhafter Weise 
gerecht. Unsere Ausbildungsbetriebe leisten hervorragende Arbeit, und
die Prüfungsergebnisse können sich sehen lassen!" Eine solide 
Ausbildung im Bäckerhandwerk bis hin zur Meisterprüfung biete 
hervorragende Chancen, als selbstständiger Bäckermeister 
unternehmerisch tätig zu werden. Knapp ein Drittel der Bäckereien 
stehe in den kommenden zehn Jahren zur Übergabe an motivierte 
Nachfolger bereit.
Bäckerhandwerk kritisch zur Novellierung der Verpackungsverordnung
Die Bundesregierung hat eine Novelle zur Verpackungsverordnung 
vorgelegt, wonach alle Hersteller und Vertreiber von 
"Serviceverpackungen" verpflichtet werden sollen, für die von ihnen 
herausgegebenen Verpackungen eine Lizenzgebühr an ein duales 
Entsorgungssystem zu entrichten. Damit soll die bisher bestehende 
Rücknahmeverpflichtung für solche Verpackungen entfallen. Tatsache 
ist aber, dass in den vergangenen zehn Jahren nahezu kein Verbraucher
eine Brötchentüte, ein Papptablett oder ähnliches Verpackungsmaterial
in eine Bäckerei/Konditorei zurück gebracht hat.  Vielmehr haben die 
Verbraucher großenteils solche, teilweise durch 
Lebensmittelanhaftungen belastete Verpackungen in aller Regel ihrem 
Hausmüll zugeführt, für dessen Entsorgung sie eine entsprechende 
finanzielle Gegenleistung zu erbringen haben.
Sollten nach den Vorstellungen der Bundesregierung nun die 
Bäckereibetriebe zur Zahlung einer Lizenzgebühr für die von ihnen 
herausgegebenen Verpackungen verpflichtet werden, so bedeutet dies im
Ergebnis eine Zahlung ohne entsprechende Gegenleistung. Der 
Verbraucher wird auch in Zukunft diese Verpackungen ganz überwiegend 
dem von ihm bereits finanzierten Hausmüll zuführen und somit über 
mögliche Lizenzgebühren doppelt zur Kasse gebeten.
Das Bäckerhandwerk akzeptiert die Zielsetzung der Bundesregierung,
eine haushaltsnahe Entsorgung sicherzustellen. Diese Zielsetzung darf
allerdings nicht ausschließlich zu Gunsten einer Umsatz- und 
Ertragssteigerung bei den dualen Entsorgungssystemen verwirklicht 
werden, sondern hat sich an den wirtschaftlichen und 
verbraucherschutzpolitischen  Gegebenheiten zu orientieren.
Wir schlagen deshalb folgende Regelung vor:
Um der besonderen Situation der Verkaufsstellen im 
Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer, Konditoren) gerecht zu 
werden und gleichzeitig eine finanzielle Doppelbelastung der Kunden 
dieses Bereiches zu vermeiden, wird im § 6 Abs. 1 des uns 
vorliegenden Entwurfs (Leseversion, Stand: 02. März 2007) folgender 
Satz 2 eingefügt:
"Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die zur Abgabe unverpackter 
(loser), selbst hergestellter Lebensmittel bestimmt sind, tragen 
höchstens 30 % der üblichen Lizenzkosten für diese Verpackungsarten."
Begründung:
Die in den Unternehmen des Lebensmittelhandwerks und vielfach auch
des Lebensmitteleinzelhandels herausgegebenen Serviceverpackungen 
dienen einer transportgerechten Verpackung frischer Lebensmittel 
großenteils individueller Rezeptur. Auf Grund dieser Beschaffenheit 
sind diese Verpackungen häufig mit Lebensmittelanhaftungen und Resten
belastet. Dies führt dazu, dass der Verbraucher solche kontaminierten
Verpackungen regelmäßig in den Restmüll entsorgt, für dessen 
Beseitigung er von seinem kommunalen Entsorger bereits mit einer 
entsprechenden Gebühr belastet wird. Aktuelle Analysen haben belegt, 
dass der Verbraucher deutlich mehr als 70 Prozent auf diesem Wege 
über seinen Restmüll entsorgt. Auf Grund dieser Tatsache ist eine 
Belastung der zur Verpackung von frischen Lebensmittelprodukten 
verwendeten Serviceverpackungen mit 30 Prozent der in anderen Fällen 
üblichen Lizenzgebühr sachgerecht, angemessen und der Akzeptanz der 
vorgesehenen Rechtsänderung sowohl im Kreise der Vertreiber solcher 
Verpackungsarten wie auch der Verbraucher sehr zuträglich.
Verbraucherinformationsgesetz
Nachdem der erste Versuch der Bundesregierung zur Verabschiedung 
eines Verbraucherinformationsgesetzes wegen der verfassungsrechtlich 
begründeten Weigerung des Bundespräsidenten zur Unterschrift 
misslungen ist, hat sie nun einen neuen Entwurf vorgelegt.
Präsident Peter Becker: "Wiederum befürchten wir neue, 
bürokratische Belastungen unserer Betriebe, ohne dass die Verbraucher
einen nennenswerten Nutzen davon hätten, denn auf Bundes- und 
Landesebene bestehen bereits zahlreiche Einzelregelungen 
(Informationsfreiheitsgesetze).
Auch nach dem neuen Entwurf sollen Wettbewerber mit Hilfe der 
öffentlichen Verwaltung leichten Zugang zu relevanten 
Unternehmensinformationen erhalten. Die Frage der Weitergabe solcher 
Informationen durch die Behörden liegt dann im Ermessensspielraum der
Beamten.
Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: "Derzeit ist überhaupt 
nicht klar, was unter "Verstößen gegen das Lebensmittel- und 
Futtermittelrecht gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes" zu verstehen ist. Wir
fordern deshalb im Interesse der Rechtssicherheit und einer sachlich 
begründeten Verbraucherschutzpolitik eindeutige Definitionen."
Insgesamt beklagt der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks
eine immer weiter um sich greifende Bürokratisierung und Regulierung 
vorgeblicher Verbraucherinteressen, die unter dem Deckmantel 
angeblicher Verbraucherschutzpolitik immer tiefer in betriebliche und
betriebspraktische Arbeitsabläufe eingreifen. Präsident Peter Becker:
"Die Verbraucherschutzpolitik entwickelt sich immer stärker als 
regierungsamtlicher Ausdruck eines tiefen Misstrauens in die 
Lebensmittelproduktion. Unser Bäcker- und Konditorenhandwerk hat 
täglich 15 bis 20 Millionen Kunden und möchte nachdrücklich betonen, 
dass gerade im Lebensmittelhandwerk das Verhältnis vom Kunden zum 
Produzenten im Gegensatz zur amtlichen Verbraucherschutzpolitik von 
einem Höchstmaß an Vertrauen getragen ist."
Das Bäckerhandwerk begrüßt jede freiwillige Maßnahme, die zu einer
wirkungsvollen Verbesserung der Information seiner Kunden führt. 
Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: "Wir müssen zu einer neuen
Definition des Verbraucherschutzgedankens in Deutschland und Europa 
kommen, ohne Bevormundungseffekt - einer Definition, die vom mündigen
und vernunftbegabten Verbraucher ausgeht. Sie muss der Tatsache 
Rechnung tragen, dass unsere Kunden im Bäcker- und Konditorenhandwerk
wie im Lebensmittelhandwerk allgemein, auf Grund der besonderen Nähe 
zum Verkaufspersonal und zum Produzenten des Lebensmittels, völlig 
andere Wege der Informationsvermittlung in Anspruch nehmen können, 
als dies durch die organisierte und aus Steuermitteln finanzierte 
Verbraucherschutzindustrie immer wieder gefordert wird. Unser 
Bäckerhandwerk bietet optimale Verbraucherinformation; die Qualität 
unserer Produkte bietet optimalen Verbraucherschutz."

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Dr. Eberhard Groebel
Tel: (030) 20645527
E-Mail: wg@baeckerhandwerk.de

Original-Content von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., übermittelt durch news aktuell

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