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BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

ots.Audio: Neue Abgeltungsteuer kommt 2009

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Berlin (ots)

Die neue einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die auf 
Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird, tritt zwar erst im Jahr 2009
in Kraft. Anleger sollten aber schon jetzt ihre Finanzplanung an die 
neue Regelung anpassen.
Fragen an: Heinz-Jürgen Tischbein, Abteilungsleiter Steuerrecht 
beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken 
(BVR)
Frage1, Moderation:
Was genau ist unter der neuen Abgeltungsteuer zu verstehen?
Antwort-Ton 1: "Mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent 
sollen die Kapitalerträge ab dem Kalenderjahr 2009 unmittelbar an der
Quelle, das heißt direkt bei der Auszahlung, endgültig besteuert 
werden. Eine Veranlagung ist dann nicht mehr erforderlich."
Frage 2: Was ändert sich für die Bankkunden?
Antwort-Ton 2: "Besteuert werden auch zukünftig alle Zinserträge 
und Dividendenerträge. Neu ist die Besteuerung der 
Veräußerungsgewinne unabhängig von einer Haltedauer, das heißt, 
unabhängig davon, wie lange der Anleger eine bestimmte Wertanlage ab 
dem Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Zeitpunkt der Veräußerung in seinem
Besitz hält. Neu ist auch die Einbeziehung der Erträge aus 
Termingeschäften. Dazu gehören beispielsweise Optionen, Swaps und 
Futures."
Frage 3: Welche Vorteile hat die neue Abgeltungsteuer für den 
Verbraucher?
Antwort-Ton 3: "Der deutliche Vorteil für den Anleger besteht 
zukünftig darin, dass er die steuerlichen Gesichtspunkte bei der 
Anlageentscheidung nahezu völlig ausblenden kann. Es gibt künftig 
keine Differenzierung mehr zwischen steuerpflichtigen und 
steuerfreien Erträgen aus einer Kapitalanlage. Mögliche Verluste 
werden direkt von der Bank berücksichtigt. Auch die ausländische 
Quellensteuer kann direkt bei der Bank angerechnet werden. Im 
Ergebnis bleibt dem Anleger dadurch die Veranlagung der 
Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erspart."
Frage 4: Nur Vorteile - oder können bei dieser neuen 
Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen auch Nachteile für den 
Verbraucher entstehen?
Antwort-Ton 4: "Nachteilig kann sich die neue Steuer in der Tat 
bei den Anlegern auswirken, die hohe Werbungskosten haben. Das war 
bisher immer schon der Fall, wenn der Anleger seine Kapitalanlage mit
Kredit, das heißt auf Pump, finanziert hat. Er konnte den Zinsaufwand
bei den Erträgen in Abzug bringen. Zukünftig gibt es nur noch die 
Werbungskostenpauschalen in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 
1.602 Euro für Verheiratete. Diese wird, wie heute der 
Sparerfreibetrag durch den Freistellungsauftrag direkt bei der Bank 
berücksichtigt. Das bedeutet, dass sich die Werbungskosten zukünftig 
überhaupt nicht mehr auswirken. Es ist deshalb zukünftig steuerlich 
uninteressant, Kapitalanlagen auf Kredit zu finanzieren."
Frage 5: Was sollte der Anleger, Ihrer Meinung nach, unbedingt 
beachten, wenn die neue Abgeltungsteuer kommt?
Antwort-Ton 5: "Der Anleger sollte sich unbedingt im Rahmen des 
nächsten Jahres ausführlich mit den im Gesetz vorgesehenen 
Übergangsvorschriften beschäftigen. Dabei ist zu unterscheiden 
zwischen der Direktanlage in Aktien und Wertpapieren, dem Erwerb so 
genannter Zertifikate, das sind Vollrisikopapiere und dem Erwerb von 
Investmentanteilen."
Frage 6: Wo können sich Verbraucher ausführlich informieren?
Antwort-Ton 6: "Die Kreditinstitute halten umfangreiche 
Informationsmaterialien bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
stehen darüber hinaus natürlich auch für Beratungsgespräche zur 
Verfügung. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben in einer 
aktuellen Ausgabe der Informationsschrift "VR Aktuell" mit dem Titel 
"Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009" die Grundzüge der neuen 
Steuer übersichtlich zusammengefasst."
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch 
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben 
an  desk@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Melanie Schmergal
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Pressesprecherin
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Fon 030/2021-1320
Fax 030/2021-1905
E-Mail: presse@bvr.de

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