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Stuttgarter Nachrichten

Stuttgarter Nachrichten: zu Auslandsbefreiungen

Stuttgart (ots)

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist
folgerichtig. Die maßvolle wie angemessene Beteiligung eines 
leichtsinnigen oder naiven Bundesbürgers an seinen Rettungskosten ist
keine unbillige Zumutung - zumal das Außenministerium rechtlich 
genügend Spielraum hat, die Umstände der Entführung - etwa bei einem 
Entwicklungshelfer oder Außendienstler - finanziell zu gewichten. Der
Staat ist dazu da, seinen Bürgern aus der Not zu helfen. Ihren 
Leichtsinn bezahlen aber muss er nicht.

Pressekontakt:

Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

Original-Content von: Stuttgarter Nachrichten, übermittelt durch news aktuell

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