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Markenverband begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kartellrechtswidrigkeit des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis

Wiesbaden (ots)

Der Markenverband begrüßt die gestrige
Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs in Sachen
Untereinstandspreisverkauf Wal*Mart. Das Urteil gibt nach Auffassung
des Verbands wertvolle Auslegungs- und Anwendungshilfen für die Norm,
um eine nachvollziehbare und transparente Rechtsanwendung zu
gewährleisten. "Für die beteiligten Wirtschaftskreise wird
Rechtssicherheit in wesentlichen Punkten geschaffen, über die bislang
auch nach den Auslegungsgrundsätzen des Bundeskartellamtes keine
Klarheit bestand", so der Verband, der rund 380
Markenartikelhersteller in Deutschland vertritt.
Industrie und Handel verfügten nun über einen belastbaren Rahmen,
innerhalb dessen unter Einstandspreis verkauft werden darf.
Begrüßenswert sei insbesondere die Klarstellung, daß der Eintritt in
rechtswidrige Wettbewerberpreise keine Rechtfertigung für einen
Untereinstandspreisverkauf darstellt.
Dieses Urteil sei für die Markenartikelindustrie von großer
Bedeutung, auch um einen Ansehensverlust der Marke durch
Dumping-Preise zu vermeiden, bilanziert der Markenverband.
Für Rückfragen steht Ihnen beim Markenverband Frau Birgitt Wagner zur
Verfügung: Tel. 0611 / 58 67 - 38

Original-Content von: Markenverband e.V., übermittelt durch news aktuell

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