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Markenverband e.V.

Markenverband begrüßt kartellrechtliche Prüfung zur Freistellung des Dualen Systems - Markenartikelindustrie ist auf funktionierendes und rechtssicheres Entsorgungssystem angewiesen

Wiesbaden (ots)

Der Markenverband begrüßt als Vertreter der
deutschen Konsumgüterindustrie die Bemühungen der DSD AG um
Rechtssicherheit mit Blick auf kartellrechtliche Unklarheiten bei der
Umsetzung der umweltpolitischen Vorgaben der VerpackV durch das Duale
System als gemeinsame Initiative von Handel und Industrie.
Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes: "Die
wettbewerbsrechtliche Unsicherheit bei der Erfüllung
umweltrechtlicher Verpflichtungen aus der VerpackV durch die
Wirtschaft dauert schon viel zu lange an. Eine Rechtssicherheit
schaffende Freistellung, wie sie seit der 6. Kartellnovelle für
Kooperationen zur Verwirklichung umweltrechtlicher Ziele
grundsätzlich möglich ist, ist überfällig. Wir sind zuversichtlich,
daß das von der DSD AG beantragte Freistellungsverfahren das Duale
System auch dauerhaft auf eine solide rechtliche Grundlage stellen
wird."
Die Duales System Deutschland AG hat am 22.08.02 beim
Bundeskartellamt einen Antrag auf Freistellung vom Kartellverbot gem.
§ 7 GWB gestellt. Damit reagiert die DSD AG auf die Ankündigung des
Bundeskartellamtes, die bisher seitens des Amtes praktizierte
kartellrechtliche "Tolerierung" mittelfristig nicht mehr
fortzusetzen.
Der grundlegende Konflikt zwischen Umwelt- und Wettbewerbsrecht,
der nunmehr durch das Amt einer auch formellen kartellrechtlichen
Prüfung im Rahmen eines Freistellungsverfahrens unterzogen werden
soll, ist nicht neu und begleitet das Duale System seit seiner
Gründung. Die über rein wettbewersrechtliche Erwägungen
hinausgehenden Gründe, die bislang zu der Duldung des Dualen Systems
durch das Bundeskartellamt geführt haben, bestehen unvermindert fort.
Sofern das im Umweltrecht bislang verfolgte und dem Dualen System
zugrunde liegende selbstverantwortliche Kooperationsprinzip der
Wirtschaft von den Kartellbehörden nach Abschluß des nun
eingeleiteten, formellen Freistellungsverfahrens nicht mehr
mitgetragen werden sollte, wäre der Gesetzgeber in der Pflicht, den
Konflikt zwischen umweltrechtlichen Forderungen und Pflichten
gegenüber der Wirtschaft und wettbewerbsrechtlichen Wünschbarkeiten -
durch eine gesetzgeberische Lösung im Wettbewerbs- oder Umweltrecht -
aufzulösen.
Die betroffenen Wirtschaftskreise haben unter Aufwendung
erheblicher Investitionsmittel ihre Produktverantwortung im
Umweltrecht angenommen und haben mit dem Dualen System eine für sie
zwar kostenintensive, aber betriebswirtschaftlich tragbare
Pflichtenerfüllung mit guter umweltpolitischer Bilanz sichergestellt
und gewährleistet.
Wenn diese Lösung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für die
Zukunft nicht mehr offenstehen soll, ist der Staat in der Pflicht,
eine bezahlbare und gleichermaßen effektive Alternative aufzuzeigen
und ggf. gesetzgeberisch umzusetzen.
Zum Hintergrund: Der Markenverband, der im kommenden Jahr sein
hundertjähriges Bestehen feiert, vertritt die Interessen der
Hersteller von Markenartikeln. Zu den 370 Mitgliedern zählen
Unternehmen wie die Nestlé AG, Unilever oder Dr. Oetker sowie
zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen.
Für Rückfragen wenden Sie sich beim Markenverband bitte an
Birgitt Wagner
0611 - 58 56 38

Original-Content von: Markenverband e.V., übermittelt durch news aktuell

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