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TÜV SÜD unterstützt bei Implementierung der internen Meldestelle

München (ots)

Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, mit dem die europäische Whistleblower-Richtline in deutsches Recht umgesetzt wurde. Es verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Ab 17. Dezember 2023 gilt diese Pflicht auch für kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigen. TÜV SÜD unterstützt bei der Umsetzung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll hinweisgebende Personen, die potenzielle Verstöße ihrer Unternehmen gegen gesetzliche Regelungen feststellen und melden wollen, vor beruflichen Konsequenzen oder Repressalien schützen. Zu diesem Zweck werden Unternehmen dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, an die sich Hinweisgeber vertraulich wenden können. Die Meldestelle muss die Hinweise bearbeiten und erforderliche Gegenmaßnahmen ergreifen. "Die Unternehmen sollten die Meldestelle als wichtiges Frühwarnsystem verstehen", sagt Alexandra Petrovic, Senior Account Managerin bei der TÜV SÜD Akademie. "Denn sie haben dadurch die Chance, frühzeitig auf Missstände zu reagieren und mögliche Bußgeldzahlungen oder einen Reputationsverlust zu vermeiden."

Während Unternehmen ab 250 Beschäftigten bereits mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 2. Juli 2023 zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet waren, müssen kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigen bis zum 17. Dezember 2023 nachziehen. Die Expertinnen und Experten von TÜV SÜD unterstützen Unternehmen bei der Implementierung einer internen Meldestelle und übernehmen bei Bedarf auch alle Aufgaben der internen Meldestelle. "Durch unser digitales und intuitives Hinweisgebersystem stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine interne Meldestelle umgesetzt werden", erklärt Alexandra Petrovic. "Zudem verfügen wir über erfahrene Expertinnen und Experten, die eingehende Hinweise unabhängig und objektiv überprüfen und bewerten."

Weitere Informationen zur Unterstützung der TÜV SÜD Akademie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes gibt es bei Alexandra Petrovic unter alexandra.petrovic@tuvsud.com.

Hinweis: Die TÜV SÜD Akademie bietet auch Präsenz- und Online-Seminare zum Hinweisgeberschutzgesetz und zur Entwicklung eines funktionierenden Hinweisgeber-Prozesses an. Das nächste Präsenz-Seminar findet am 8. März 2024 und das nächste Online-Seminar am 26. Januar 2024 im Virtuellen Klassenzimmer der TÜV SÜD Akademie statt.

Weitere Informationen zu den Programmen und den Kosten gibt es im Internet unter https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/1121013.

Pressekontakt:

Dr. Thomas Oberst
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel. +49 (0) 89 / 57 91 - 23 72
Fax +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail thomas.oberst@tuvsud.com
Internet www.tuvsud.com/presse

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell

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