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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Staat diskriminiert eigene vier Wände
empirica-Studie: "Subventionsabbau" seit 1.1.04 führt zu wachsender Ungleichbehandlung von Mietern und Selbstnutzern

Staat diskriminiert eigene vier Wände / empirica-Studie: "Subventionsabbau" seit 1.1.04 führt zu wachsender Ungleichbehandlung von Mietern und Selbstnutzern
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Berlin (ots)

Der Eindruck, Wohneigentümer würden durch die steuerliche
Förderung mit der Eigenheimzulage einseitig begünstigt, ist weit
verbreitet, aber im Ergebnis falsch. Tatsächlich profitieren Mieter
sogar in höherem Ausmaß von Steuervergünstigungen für den
Mietwohnungsbau, und diese Ungleichbehandlung ist seit dem 1. Januar
dieses Jahres im Neubau deutlich verstärkt worden. Dies belegt die
aktuelle Studie "Mieter oder Eigentümer - wer wird stärker gefördert"
des Forschungsinstituts empirica im Auftrag der Landesbausparkassen
(LBS), die heute in Berlin präsentiert wurde. "Wer jetzt die
Eigenheimzulage ganz in Frage stellt, treibt die staatliche
Diskriminierung des Wohneigentums auf die Spitze", kommentierte
LBS-Verbandsdirektor Dr. Hartwig Hamm das Ergebnis der Studie.
Die Wissenschaftler von empirica verstehen die Eigenheimzulage
nicht als besondere Subvention, sondern als Element der
Gleichbehandlung, d.h. als Ausgleich dafür, dass Mieter vom
Steuerrecht für Kapitalanleger im Wohnungsbau profitieren. Diesen
Ansatz zu mehr Gerechtigkeit zwischen Mieterförderung und
Wohneigentumsförderung hatte bereits die Expertenkommission
Wohnungspolitik 1994 in ihrem Gutachten für die Bundesregierung
verfolgt, und auch der Sachverständigenrat hat diesen elementaren
Zusammenhang in seinem letzten Jahresgutachten bestätigt.
Wissenschaftlich erwiesen gibt es Wechselwirkungen zwischen der
Förderung beider Gruppen. Die steuerlichen Anreize für Kapitalanleger
sollen Investitionen im Wohnungsbau anregen, die wiederum Knappheiten
verringern und Mieten niedrig halten sollen. Je niedriger allerdings
die Mietzahlungen, so empirica, desto unattraktiver wird Wohneigentum
im Vergleich zur Mietwohnung. Daher lautet das politische Fazit der
Studie: Sobald der Staat in einem zweigeteilten, aber letztlich doch
miteinander verbundenen Wohnungsmarkt fördernd eingreift, muss er
dies ausgewogen tun. Sonst drohen ungerechtfertigte Verzerrungen.
Empirica hat aktuell quantifiziert, wie hoch unter den gegebenen
steuerlichen Bedingungen die Wohneigentumsförderung sein muss, um
künftige Eigentümer nicht zu benachteiligen. Zu Vergleichszwecken
wurde dabei der Vorteil, den ein Mieterhaushalt am Ende dadurch
erzielt, dass der Staat den Mietwohnungsbau steuerlich fördert,
rechnerisch auf den Förderzeitraum von acht Jahren verteilt. Das
konkrete Resultat hängt von zahlreichen Einflussfaktoren ab,
insbesondere vom Steuersatz des Investors und den Baukosten. Unter
realistischen Annahmen kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis:
Eine typische Neubau-Mietwohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche
wird gegenwärtig jährlich mit gut 3.200 Euro (über acht Jahre)
staatlich gefördert. Zum Vergleich: Ein Eigentümer erhält, sofern er
die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, jährlich als maximale
direkte Hilfe 1.250 Euro plus 800 Euro pro Kind, ebenfalls über acht
Jahre.
Damit hat sich für Wohneigentümer die Fördersituation gegenüber
dem Vorjahr deutlich verschlechtert. So lagen Familien mit einem Kind
im Neubau bis 2003 mit 3.323 Euro pro Jahr an Eigenheimzulage nur
rund 10 Prozent hinter der von empirica errechneten steuerlichen
Mietwohnungsbauförderung von knapp 3.800 Euro zurück. Zum 1. Januar
2004 hat der Subventionsabbau im Wohnungssektor aber Mieter und
Investoren begünstigt. Hier macht der Subventionsabbau für
Neubaumaßnahmen (wie generell) rund 12 Prozent aus, während die
Grundförderung bei der Eigenheimzulage für Neubau-Erwerber einseitig
um über 50 Prozent zusammengestrichen wurde. Selbst bei Familien mit
zwei Kindern führen die Einschnitte bei der Eigenheimzulage zu einer
Kürzung um 30 Prozent. Oberhalb der erneut abgesenkten
Einkommensgrenzen geht die Förderung sogar auf Null zurück. "Die
Eigenheimzulage ist aufgrund dieser einseitigen Einschnitte
mittlerweile noch nicht mal mehr eine kompensierende Förderung selbst
nutzender Wohneigentümer", konstatiert der Autor der Studie, Dr.
Reiner Braun.
Mit harten Worten wandte sich LBS-Verbandsdirektor Hamm gegen
Fundamentalkritik an der Eigenheimzulage. Wer den Eindruck erwecke,
Mieter müssten letztlich die Förderung der Eigenheimbesitzer
"bezahlen", wer - wie die Bundesregierung - vorgebe, mit einer
Abschaffung der Zulage für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und
Verzerrungen abzubauen, der tue dies vielfach wider besseres Wissen.
Seit langem sei klar, dass Kürzungen hier nur zu einer Schieflage
zulasten der Wohneigentumsförderung und zugunsten der im
internationalen Vergleich einmaligen steuerlichen
Mietwohnungsbauförderung in Deutschland führten. "Bei der
Eigenheimzulage ist mit dem Sonderopfer zum 1. Januar 2004 in Sachen
Subventionsabbau das Ende der Fahnenstange erreicht", so Hamm. Würden
weitere Einschnitte folgen, dürfe man sich nicht wundern, wenn die
bisherigen Aufhol-Erfolge bei der Wohneigentumsquote in Deutschland
wieder zunichte gemacht würden.
Kritik an der bewährten Eigenheimzulage ist nach Auffassung der
LBS umso unverständlicher, als wichtige Gründe für das Wohneigentum
sprechen, etwa Aspekte der Vermögensbildung und der Altersvorsorge.
Mehr Wohneigentumsbildung - nicht weniger - müsse der an einer
Zukunft der Generationen interessierte Staat eigentlich anstreben.
Milliarden für die "Riester-Rente" zur Verfügung zu stellen und
ausgerechnet die wichtigste und beliebteste Form der Altersvorsorge
ins Abseits zu rücken, sei fatal und ignoriere die Bedürfnisse der
Bevölkerung. "Gerade wenn die Politik die Altersvorsorge - zu Recht -
in den Mittelpunkt rückt, darf auch die Wohneigentumsförderung
keinesfalls erneut in Frage gestellt werden", so das Fazit von Hamm.
Die empirica-Studie "Mieter oder Eigentümer - wer wird stärker
gefördert? Eine Analyse der Folgen des Subventionsabbaus zum
Jahresbeginn 2004" ist als Download unter www.lbs.de/presse
verfügbar.

Pressekontakt:

Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030-20225-378
Fax: 030-20225-304
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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