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Jobwechsel in der Wirtschaftskrise: Zwischenzeugnis am besten ohne Not einfordern
Vorgesetztenwechsel immer nutzen - Neuer Ratgeber gibt Tipps

München (ots)

Nach den Finanzmärkten fährt jetzt die Autoindustrie in die Krise: Deutschland in der Rezession. Weil tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stehen, stellen sich viele Arbeitnehmer auf einen Jobwechsel ein. Damit die Suche nach dem neuen Job gelingt, ist jedoch neben einer fundierten Bewerbung oft ein Arbeitszeugnis nötig. Wer bereits seit vielen Jahren angestellt ist und nur ein altes Arbeitszeugnis besitzt, sollte ein Zwischenzeugnis verlangen.

Arbeitnehmer sollten jedoch nicht ohne Weiteres, ohne trifftigen Grund um ein Zwischenzeugnis bitten. Die meisten Arbeitgeber würden sofort vermuten, dass man das Unternehmen verlassen will. Schnell sind Zweifel an der Zuverlässigkeit geschürt und Karrierewege in der alten Firma verbaut. Claudia Wanzke, Autorin des Buches "Das Arbeitszeugnis", das soeben im C.H.Beck Verlag erschienen ist, empfiehlt: "Nutzen Sie jede sich bietende Möglichkeit, um ein Zwischenzeugnis zu erbitten. Nur bei sofort einleuchtenden Gründen, wie zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel, wird Ihr Arbeitgeber Sie nicht im Verdacht haben, dass Sie dem Unternehmen untreu werden wollen." Die Mühle lohnt. Denn: Bei einer Bewerbung ist ein Zwischenzeugnis grundsätzlich von Vorteil. Nur so kann ein neuer Arbeitgeber die aktuellen Fähigkeiten und Leistungen eines Bewerbers wirklich nachlesen.

Auch wenn es bislang keine gesetzliche Verpflichtung gibt: Mittlerweile ist anerkannt, dass Sie auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen dürfen. Sie müssen jedoch ein berechtigtes Interesse vorweisen können. In der Praxis haben sichzahlreiche Fälle herausgebildet, die den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis rechtfertigen können:

   - Ihr Arbeitgeber hat Sie über eine bevorstehende Kündigung      
     informiert. Sie brauchen ein Zeugnis, um sich neu bewerben zu   
     können.   
   - Ihr direkter Vorgesetzter verlässt das Unternehmen oder wechselt
innerhalb der Firma.
   - Sie selbst wechseln den Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens 
     oder werden befördert.   
   - Sie unterbrechen Ihr Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund, 
     zum Beispiel aufgrund einer Kur, Elternzeit oder der Übernahme  
     eines politischen Mandats.   
   - Es gibt Umstruktierungen in der Firma, die sich auf Ihren      
     Arbeitsplatz auswirken können, oder dem Unternehmen droht      
     Insolvenz.

"Ein Zwischenzeugnis, das man ohne Not und ohne konkrete Wechselgedanken bei Zeiten eingefordert hat, " sagt Zeugnisexpertin Claudia Wanzke, "ist auf jeden Fall besser, als unter Zeitdruck für eine Bewerbung oder ein Vorstellungsgespräch beim Vorgesetzten vorstellig zu werden." Außerdem sprechen weitere Gründe für ein rechtzeitiges Bemühen: "Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass Zwischenzeugnisse in der Regel sehr viel besser ausfallen als Endzeugnisse. Viele Arbeitgeber wollen ihre Mitarbeiter mit einem besonders wohlwollenden Zeugnis zu weiteren guten Leistungen anspornen oder dafür Sorge tragen, dass sie im Unternehmen bleiben." erklärt die Autorin. Und auch wenn der Arbeitgeber nicht an die Formulierungen im Zwischenzeugnis gebunden ist, eine starke Bindungswirkung wird man häufig annehmen können - besonders, wenn das Zwischenzeugnis nicht älter als ein oder zwei Jahre ist.

   Claudia Wanzke, 
   Das Arbeitszeugnis, Reihe "Beck kompakt", 
   Verlag C.H.Beck, 128 Seiten, EUR 6,80, 
   ISBN: 978-3-406-57801-4

Pressekontakt:

RA Mathias Bruchmann
Tel. (089) 381 89-266
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de

Original-Content von: Verlag C.H.Beck, übermittelt durch news aktuell

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