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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Praxisgebühr: Patientenfreundliche Lösung gefunden
Auch im Notfalldienst werden zehn Euro nur beim ersten Mal fällig

Köln (ots)

Auch im ärztlichen Notfalldienst gilt künftig der
Grundsatz: Bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal wird die
Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Wenn der Patient im selben Quartal
nochmals den Notdienst aufsuchen muss, braucht er nicht erneut die
Gebühr zu bezahlen. Er legt einfach die bekannte Quittung vor, die
eine andere Farbe haben wird. Diese Regelung, die ab 1. Juli in Kraft
tritt, haben gestern die Spitzenverbände der Krankenkassen zusammen
mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen. "Das
ist eine patientenfreundliche Lösung", kommentierte
KBV-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Köhler in Köln die Vereinbarung.
Damit gilt für den Notfalldienst die gleiche Regelung wie auch für
den normalen Praxisbesuch: Jeweils der Erstkontakt im Quartal kostet
zehn Euro Praxisgebühr. Damit endet das Hilfskonstrukt des so
genannten planbaren Notfalls. Das heißt, auch wenn eine Behandlung im
Notdienst absehbar ist, muss die Praxisgebühr künftig einmal
eingezogen werden. Als planbarer Notfall zählte beispielsweise der
Verbandwechsel am Wochenende nach einer Wundbehandlung.
Zu einer unbefristeten Regelung wird ab 1. Juli die
Gleichbehandlung der Patienten bei den Psychotherapeuten. Auch hier
gilt: Der erste Kontakt im Quartal lässt die Praxisgebühr fällig
werden. Danach kann der ärztliche Psychotherapeut eine Überweisung
ausstellen. Der psychologische Psychotherapeut beziehungsweise der
Kinder- und Jugendpsychotherapeut gibt dem Patienten die bekannte
Quittung mit. In beiden Fällen braucht der Versicherte bei einem im
selben Quartal folgenden Praxisbesuch nicht nochmals zehn Euro zu
entrichten. Diese Regelung galt bisher auch, allerdings nur zeitlich
befristet bis 30. Juni. Nun ist aus dem Provisorium eine dauerhafte
Lösung geworden. "Die Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Alles
andere hätte die Patienten verwirrt - und die Psychotherapeuten
hätten sich einer Ungleichbehandlung ausgesetzt gesehen", erläuterte
Köhler.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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