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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

KBV analysierte Marktpreise
Arzneimittel im Internet so teuer wie in der Apotheke

Berlin (ots)

"Rezeptpflichtige Medikamente sind im Internet
genauso teuer wie in der Apotheke. Die Legalisierung der Bestellung
von Medikamenten bei Versandapotheken hat daher die gesetzliche
Krankenversicherung bislang kaum entlastet." Darauf hat heute der
Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr.
Leonhard Hansen, in Berlin aufmerksam gemacht. Hansen verwies auf
eine Analyse seiner Organisation. Diese hat die Preise von mehreren
Arzneimitteln in vier Internetapotheken verglichen. "Das Ergebnis war
eindeutig: Die Händler orientieren sich auf den Cent genau an der
Arzneimittelpreisverordnung", erklärte der KBV-Vize. Deutsche
Internetapotheken müssten sich an diese Vorgabe halten, ausländische
täten dies von sich aus, weil ihre Gewinnspanne sonst zu niedrig
wäre, so Hansen.
"Vorteile kann der Patient nur bei rezeptfreien Medikamenten
erzielen. Die Einsparungen liegen hier bei zehn bis 30 Prozent",
sagte der KBV-Arzneimittelexperte weiter. Dies helfe natürlich nicht,
die Einnahmen der Krankenkassen zu stabilisieren, denn derlei
Präparate müssten die Internetkunden ohnehin aus der eigenen Tasche
bezahlen. Bei rezeptfreien Arzneimitteln, die weiterhin zu Lasten der
Krankenkassen verordnet werden dürften, orientierten sich die
Versandapotheken wieder an der Arzneimittelpreisverordnung.
Bedenken müsse der Patient auch, dass bei Bestellungen im Internet
meistens Versandkosten anfallen. Diese betrügen gewöhnlich vier bis
fünf Euro pro Paket. Vielfach sei es daher sinnvoller, eine Apotheke
anzusteuern, statt den Computer anzuschalten. Interessant seien für
Patienten bisweilen Kundenboni, die einige Internetanbieter
einräumen. Diese quittieren den Kunden bei der Bestellung
rezeptpflichtiger Präparate die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung,
schreiben ihnen aber die Hälfte des Betrags als Bonus gut. "Hier kann
der Patient schon einmal ein paar Euro sparen", so Hansen. Das
gleiche gelte, wenn die Krankenkasse einen Vertrag mit einer
Internetapotheke über Sonderkonditionen geschlossen habe. Allerdings
gebe es bislang nur wenige derartige Verträge.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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