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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Praxisgebühr: KBV und Kassen einigen sich
Selbstverwaltung schafft patientenfreundliche Lösungen

Köln (ots)

"Alle von Krankenkassen und Kassenärzten zu
klärenden Probleme bei der Praxisgebühr hat die gemeinsame
Selbstverwaltung nun gelöst. Die Psychotherapeuten-Regelung haben wir
verlängert; in "planbaren" Notfällen sind die Patienten von der
Zehn-Euro-Zuzahlung befreit und Überweisungen können unter bestimmten
Bedingungen auch im Folgequartal praxisgebührenfrei in Anspruch
genommen werden." Mit diesen Worten hat heute in Köln der
Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV),
Dr. Andreas Köhler, das gestrige Spitzengespräch von Krankenkassen
und Ärzten zusammengefasst.
Die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbarten,
dass Patienten, die nach einem Besuch bei einem nichtärztlichen
Psychotherapeuten einen Arzt aufsuchen, dort die Quittung über die
bereits gezahlte Praxisgebühr vorweisen können, um nicht erneut zehn
Euro zu zahlen. Diese Regelung galt bereits für das erste Quartal
2004 und wird nun bis auf weiteres verlängert. "Damit haben wir
sichergestellt, dass nichtärztliche Psychotherapeuten und ihre
Patienten durch die Reform nicht benachteiligt werden", zeigte sich
der KBV-Hauptgeschäftsführer zufrieden. Eine Regelung hatten Kassen
und Kassenärzte treffen müssen, weil nichtärztliche Psychotherapeuten
im Gegensatz zu anderen Ärzten nicht überweisen dürfen.
"Unbürokratisch können die Ärzte nun auch bei so genannten
"planbaren" Notfällen helfen. Die Praxisgebühr wird hier nicht
fällig", sagte Köhler weiter. Die Krankenkassen seien hier einem
Vorschlag der KBV gefolgt. Als "planbar" gelten Notfälle, wenn ein
Patient auf Anraten des Arztes den Notdienst aufsucht, beispielsweise
um am Wochenende einen Verband wechseln zu lassen. "Wenn jemand wegen
derselben Erkrankung mehrfach die Notfallambulanz aufsuchen muss,
braucht er ebenfalls nur beim ersten Mal die Praxisgebühr zu
bezahlen."
"Weiterhin haben wir vereinbart, dass in Fällen, in denen
beispielsweise eine Blutprobe kurz vor dem Ende eines Quartals vom
Arzt entnommen wird, aber erst zu Beginn des neuen Quartals im Labor
untersucht werden kann, der Patient nur einmal die zehn Euro bezahlen
muss", so Köhler.
Im Falle der Verordnung der Antibaby-Pille werden die Ärzte
künftig Sechsmonats-Rezepte ausstellen, sofern dies medizinisch
möglich ist. Dadurch entfällt für die betroffenen Frauen die Zahlung
der Praxisgebühr in jedem Quartal.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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