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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Negativliste am 11. September im Bundesanzeiger
KBV: Wir haben dafür gesorgt, dass Ärzte endlich rechtssicher verordnen können

Köln (ots)

"Wir haben für Klarheit gesorgt, auch wenn die
Pharmaindustrie noch so sehr dagegen gekämpft hat. Die Kassenärzte
haben jetzt endlich eine verbindliche Vorgabe, welche Medikamente sie
nicht verschreiben dürfen." Das hat heute der Zweite Vorsitzende der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Köln erklärt. Dr.
Leonhard Hansen äußerte sich angesichts der Veröffentlichung der
Negativliste im Bundesanzeiger am 11. September. Die Pharmaindustrie
hatte mit mehreren einstweiligen Verfügungen erreicht, dass das
Verzeichnis lange nicht erscheinen konnte.
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
behinderte lange die Veröffentlichung. Es hatte fehlerhafte
Datenbanken zur Verfügung gestellt. Den Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen hatte der Gesetzgeber aufgefordert, ein am 29. November
2000 im Bundesgesetzblatt publiziertes Stoff- und
Zubereitungsverzeichnis in eine Produktliste umzuwandeln. Hansen
weiter: "Da 500 Fälle strittig waren, haben wir uns dazu
entschlossen, den beanstandungsfreien Teil der Präparateliste vorab
zu veröffentlichen. Die Zweifelsfälle wollen wir nun zügig klären und
nachschieben."
Nach Ansicht Hansens kann die Veröffentlichung der Negativliste
nur ein Anfang sein. Der KBV-Vize: "Wir brauchen dringend die
Positivliste. Dann hat das Spiel ein Ende, das zurzeit die
Krankenkassen verstärkt mit uns spielen. Die versprechen ihren
Versicherten, alles zu bezahlen, was der Doktor verordnet, und raten
ihnen sogar, den Arzt zu wechseln, sollte der einem Verordnungswunsch
nicht entsprechen. Uns Ärzten aber stellen die Kassen diese
Verordnungen prompt in Rechnung. Wir sollen also für die vollmundigen
Versprechungen der Krankenkassen eintreten und persönlich haften.
Wenn wir endlich die Positivliste haben, können wir den Kassen
schwarz auf weiß zeigen, welche Kosten sie ihren Versicherten
erstatten dürfen und welche nicht." Hansen forderte die Politik auf,
die Positivliste, die dem Bundesgesundheitsministerium bereits
vorliegt, schnellstmöglich zu veröffentlichen.
Die Negativliste, genauer die Verordnung über unwirtschaftliche
Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung, trat erstmals
am 1. Juli 1991 in Kraft. Durch sie werden Medikamente aus der
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen,
wenn sie für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht
erforderliche Bestandteile enthalten. Auch wenn ein Präparat wegen
der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender
Sicherheit beurteilt werden kann oder sein therapeutischer Nutzen
nicht nachgewiesen ist, wird es in die Negativliste aufgenommen. 2000
Fertigarzneien umfasst das aktuelle Verzeichnis. Das Einsparpotenzial
wird nach Einschätzung der KBV deutlich geringer ausfallen als die
vom Bundesgesundheitsministerium erhofften 170 Millionen Euro. Mit
Inkrafttreten einer Positivliste würde die Negativliste ungültig.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Roland Stahl, Tel: 0221 / 4005-213 
Roland Ilzhöfer, Tel: 030 / 4005-1230 
Gabriele Prissok, Tel: 030 / 4005-1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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