ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Bundesarbeitsgericht stärkt Mitbestimmung bei Ryanair-Tochter Malta Air
Bundesarbeitsgericht stärkt Mitbestimmung bei Ryanair-Tochter Malta Air
Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass auch an den deutschen Standorten der Ryanair-Tochter Malta Air Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz gegründet werden können. Damit hat das Gericht dem jahrelangen Versuch des irischen Unternehmens, betriebliche Mitbestimmung für das fliegende Personal in Deutschland zu verhindern, eine klare Grenze gesetzt.
Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Das Bundesarbeitsgericht hat heute sehr deutlich gemacht: Auch die Ryanair-Gruppe kann sich nicht durch trickreiche Konzernkonstruktionen oder formale Zuständigkeiten der Mitbestimmung entziehen. Die Beschäftigten der Malta Air haben seit 2018 gemeinsam mit ver.di für ihr Recht gekämpft – gegen einen Arbeitgeber, der mit erheblichem juristischen und organisatorischen Aufwand versucht hat, Betriebsratsstrukturen zu verhindern.“
Der Gesetzgeber hatte bereits 2018 mit der als Lex Ryanair bekannten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes deutlich gemacht, dass auch fliegendes Personal Zugang zu wirksamer betrieblicher Mitbestimmung erhalten soll. Die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätige dies und unterstreiche, dass Mitbestimmung auch unter internationalisierten und digital organisierten Unternehmensstrukturen wirksam durchgesetzt werden könne, sagte Behle. Der Rechtsstreit bis zum Bundesarbeitsgericht verdeutliche zugleich, dass eine Konkretisierung des Betriebsbegriffs und die Klarstellung von Territorial- und Leitungsmacht im Betriebsverfassungsgesetz unerlässlich sei.
ver.di wandte sich erneut scharf gegen die Ankündigung von Ryanair, den Standort Berlin am Flughafen BER zu schließen. Behle: „Berlin war die erste Base der Konzerntochter Malta Air, an der ein Betriebsrat gewählt wurde. Dass Ryanair nun unmittelbar vor der BAG-Entscheidung die Schließung dieses mitbestimmten Standorts ankündigt, legt den Verdacht nahe, dass gezielt Druck auf Beschäftigte an anderen Standorten ausgeübt werden soll, auf die Wahrnehmung ihrer Rechte zu verzichten.“
Die Gewerkschafterin warnte davor, Angriffe auf Betriebsräte als Einzelfälle zu betrachten. In immer mehr Unternehmen werde versucht, Mitbestimmung zu behindern oder gleich ganz zu verhindern, sagte Behle: „Dabei sind Betriebsräte ein zentraler Pfeiler des deutschen Arbeitsrechtssystems: Sie sorgen dafür, dass tarifliche und gesetzliche Schutzstandards tatsächlich eingehalten werden.“ Fehlten Betriebsräte, stünden Beschäftigte ihren Arbeitgebern häufig allein gegenüber. „Mitbestimmung ist ein gesetzlich geschütztes Recht der Beschäftigten“, betonte Behle. „Wer Betriebsräte bekämpft, greift die demokratische Kultur in der Arbeitswelt an.“
V.i.S.d.P.
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