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ver.di-Medien-Info: Jung, akademisch und weiterhin prekär: Neue Studie belegt häufige Rechtsverstöße bei studentischer Beschäftigung an Hochschulen

Jung, akademisch und weiterhin prekär: Neue Studie belegt häufige Rechtsverstöße bei studentischer Beschäftigung an Hochschulen

Studentische Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen arbeiteten auch 2025 vielfach unter prekären Bedingungen. Das zeigt die Studie „Jung, akademisch, (immer noch) prekär – Studentische Erwerbsarbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ der Universität Göttingen, die mit finanzieller Unterstützung von ver.di und GEW durchgeführt und heute vorgestellt wurde. Auch gegen erste Regulierungen in einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu Mindestentgelten und Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte werde häufig verstoßen und weitere grundlegende Verbesserungen stünden noch aus.

„Die aktuelle Studie belegt, dass eine schuldrechtliche Vereinbarung nicht die Lösung ist. Nur Tarifverträge garantieren einklagbare Rechte“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstands. „Wir wollen für alle studentischen Beschäftigten die Sicherheit eines Tarifvertrages mit verbindlichen Mindestvertragslaufzeiten. Auch echte Interessenvertretungen an allen Hochschulen sind überfällig, schließlich sind studentische Beschäftigte keine Arbeitskräfte zweiter Klasse.“

An der Erhebung hatten zwischen dem 1. Juni und dem 5. Oktober 2025 fast 6.000 studentische Beschäftigte teilgenommen, die im Sommersemester 2025 einen Arbeitsvertrag hatten. Untersucht wurden studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, Tutorinnen und Tutoren sowie Studierende, die als studentische Angestellte vor allem in wissenschaftsunterstützenden Bereichen arbeiten. Insgesamt sind bundesweit etwa 300.000 Studierende an Hochschulen beschäftigt, der Staat ist damit der größte Arbeitgeber für Studierende.

Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend: Studentische Beschäftigte sind weiterhin umfassend vom System regulierter Arbeitsbeziehungen ausgenommen. In vielen Fällen werden geltende arbeitsrechtliche Mindeststandards nicht eingehalten. Die in der Tarifrunde der Länder 2023 vereinbarte Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten wird in der Praxis überwiegend missachtet. In 13 von 16 Bundesländern findet die Vereinbarung auf höchstens 57 Prozent der Arbeitsverträge Anwendung, in acht Bundesländern liegt sogar jedes zweite Arbeitsverhältnis unterhalb der Mindestvertragslaufzeit. Besonders schlecht schneiden Hamburg, Bremen, das Saarland und Baden-Württemberg ab: Hamburg weist beispielweise eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von 8,9 Monaten auf, Baden-Württemberg sogar von nur 7,9 Monaten.

Auch bei der Vergütung und der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten zeigen sich strukturelle Probleme: Der durchschnittliche Monatsverdienst studentischer Beschäftigter liegt bei 479 Euro. Das trägt dazu bei, dass mehr als zwei Drittel von ihnen als armutsgefährdet gelten. Bei über einem Drittel der studentischen Beschäftigten wird der gesetzliche Mindesturlaub nicht genommen, Tutorinnen und Tutoren sind mit 67 Prozent besonders betroffen. Fast jede/r Zweite musste schon unbezahlte Mehrarbeit leisten, fast ein Viertel sogar schon über mehrere Wochen ohne Bezahlung arbeiten.

Dass Regulierung wirkt, zeigt der Vergleich mit studentischen Angestellten in Technik und Verwaltung, die unter den Tarifvertrag der Länder fallen, sowie das Land Berlin, in dem studentische Personalräte und mit dem TVStud III verbindliche Mindeststandards etabliert sind. Dort werden Arbeitnehmerrechte deutlich besser eingehalten.

Bühler: „Wir fordern in der laufenden Tarifrunde einen Tarifvertrag für alle studentischen Beschäftigten an Hochschulen. Es muss Schluss sein mit tariflosen Zuständen und prekärer Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Die Länder haben eine Vorbildfunktion, der sie gerecht werden müssen.“

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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