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Medien-Info: ver.di-Vorsitzender Werneke: Bundestariftreuegesetz muss zügig und ohne Ausnahmen kommen

Ver.di-Vorsitzender Werneke: Bundestariftreuegesetz muss zügig und ohne Ausnahmen kommen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, das Bundestariftreuegesetz im Sinne der Beschäftigten nachzuschärfen und zügig in Kraft zu setzen. „Das Tariftreuegesetz darf im parlamentarischen Verfahren nicht noch weiter verwässert werden und muss zügig kommen, jede weitere Verzögerung geht zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag: „Die geplanten Ausnahmeregelungen müssen gestrichen werden, damit das Gesetz auch umfassend Wirkung entfalten kann.“

Am Montag (3. November 2025) findet im Deutschen Bundestag im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Im Bundestariftreuegesetz soll die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes an Unternehmen mit der Anwendung und Einhaltung von Tarifverträgen verknüpft werden. Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Tarifbindung in Deutschland.

Im vorliegenden Entwurf ist ein Schwellenwert von 50.000 Euro bei der Auftragsvergabe vorgesehen. „Dieser Wert ist bereits sehr hoch. Damit würden bis zu einem Drittel aller öffentlichen Aufträge nicht mehr unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen“, betonte Werneke. Die geplanten Ausnahmetatbestände für das Beschaffungswesen der Bundeswehr und weitere Sicherheitsbereiche müssen aus Sicht von ver.di wieder gestrichen werden. „Die geplanten Milliardeninvestitionen in die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit und die umfangreichen Aufträge an Dienstleister der Bundeswehr müssen auch zur Stärkung der Tarifbindung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen genutzt werden“, sagte Werneke. Es dürften keine konkurrierenden Gesetze wie etwa das Vergabebeschleunigungsgesetz mit zum Teil deutlich höheren Schwellenwerten und Direktvergaben das Tariftreuegesetz aushebeln.

Auch müsse sichergestellt werden, dass tarifvertragliche Arbeitsbedingungen vom ersten Tag an gelten, dass das geplante Antragsverfahren samt Clearingstelle im Sinne des Bürokratieabbaus auf ein Minimum reduziert wird sowie Kontrollen und Dokumentationspflichten bei Nachunternehmern wirksam angewendet werden. Werneke: „Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen Tariflöhne und gute Arbeitsverhältnisse endlich zur Bedingung gemacht werden – es muss Schluss sein mit dem Preisdumping zulasten von Qualität und angemessener Entlohnung.“

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk 
ver.di-Bundesvorstand
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Tel.: 030/6956-1011, -1012
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