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Medien-Info: ver.di kritisiert Referentenentwurf zum Befristungsrecht an Hochschulen. Bundestag muss nachbessern

Ver.di kritisiert Referentenentwurf zum Befristungsrecht an Hochschulen. Bundestag muss nachbessern

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt deutliche Kritik am heute (6. Juni 2023) vom Bundesbildungsministerium vorgelegten Referentenentwurf für eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Bereits im März hatte es erste Eckpunkte vorgelegt.

»Die Bundesbildungsministerin ignoriert sämtliche dagegen vorgebrachte Argumente und Proteste. Es braucht eine grundlegende Reform des Befristungsrechts an Hochschulen und Forschungseinrichtungen«, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. »Hoch qualifizierte Beschäftigte, die nach ihrem Studium auch die Promotion abgeschlossen haben, sollen weiterhin auf Jahre hinaus befristet sein, weil sie sich angeblich noch qualifizieren müssen. Das ist absurd.« Laut Referentenentwurf sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach ihrer Promotion vier Jahre ohne weitere Begründung auf Zeit angestellt sein können. Danach sollen Befristungen zwei weitere Jahre möglich sein, wenn den Betroffenen im Anschluss ein unbefristeter Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen zugesagt wird.

»Die weiterhin zulässige sachgrundlose Befristung nach der Promotion wird den Druck auf die Beschäftigten absehbar nur weiter erhöhen. Planungssicherheit und attraktive Berufswege in der Wissenschaft werden so nicht erreicht. So ist es aber im Koalitionsvertrag vereinbart. Der vorgelegte Referentenentwurf ist daher absolut enttäuschend«, kritisierte Bühler. »Nun ist der Bundestag gefragt, den Entwurf deutlich nachzubessern.« Das gelte auch bei der sogenannten Tarifsperre, die die Möglichkeiten von Tarifvertragsparteien einschränkt, Befristungen an Hochschulen per Tarifvertrag zu regulieren. »Tarifvertragsparteien müssen Vereinbarungen selbstständig treffen können«, betonte die Gewerkschafterin.

Positiv wertete sie das Vorhaben der Regierungskoalition, Mindestvertragslaufzeiten festzuschreiben. Studentische Beschäftigte sollen demnach mindestens ein Jahr, Promovierende wenigstens drei Jahre angestellt werden. »Auch hier muss allerdings noch nachgebessert werden«, forderte Bühler. »Angesichts einer durchschnittlichen Promotionszeit von 5,7 Jahren sind dreijährige Verträge deutlich zu kurz. Studentische Beschäftigten sollten, wie in Berlin, zwei Jahre Sicherheit haben.«

Um deutlich zu machen, dass beim Befristungsrecht deutlich nachgebessert werden muss, ruft ver.di gemeinsam mit anderen Organisationen für den 12. bis zum 16. Juni zu Aktionen für bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft auf.

V.i.S.d.P.

Martina Sönnichsen 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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