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Statistisches Bundesamt

Keine amtlichen Umschläge bei der Urnenwahl

Wiesbaden (ots)

Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass – wie
bundesweit erstmalig bei der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl
2004 – auch bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.
September 2005 bei der Urnenwahl keine amtlichen Wahlumschläge mehr
verwendet werden.
Um das Wahlgeheimnis zu wahren, muss der Wähler in der Wahlkabine
seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der
Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der
Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser
– seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder
  gefaltet hat oder
– seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe
  erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren,
  das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen
  hat.
Durch den Wegfall der Wahlumschläge wird für die Wähler der
Vorgang der Stimmabgabe leichter, die Stimmen können schneller
ausgezählt werden und die Gemeinden sparen die Kosten der Umschläge.
Weitere Auskünfte gibt:
Heinz-Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
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Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
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